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Als Freelancer anmelden: Was du wissen musst

Reicht eine Freelancer-Anmeldung beim Finanzamt oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Und wie läuft das genau ab? Hier gibt es die Antworten.

Dunja Reiber
Dunja Reiber

Nov 29, 2021

Du musst dich in Deutschland als Freelancer anmelden, wenn du selbstständig mit Aufträgen und Projekten deinen Lebensunterhalt verdienen willst. Freiberufler haben es dabei besonders leicht, denn sie müssen sich meist nur beim Finanzamt anmelden. Aber was gilt für Gewerbetreibende? Hier erfährst du, was bei der Freelancer-Anmeldung zu beachten ist.

Grundlegende Frage: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die Begriffe Freelancer und Freiberufler werden oft gleichgesetzt, das ist aber nicht ganz richtig. Zu den Freiberuflern gehörst du nur, wenn du bestimmte Tätigkeiten ausübst, zum Beispiel künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende. Auch Ärzte, Anwälte oder Steuerberater sind Freiberufler. Die Definition findest du in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Leider gibt es dort keine komplette Liste aller möglichen Berufe und die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall.

Diese Kriterien können dir bei der Einschätzung helfen, ob du freiberuflich arbeiten wirst:
  • Es handelt sich um eine kreative oder beratende Tätigkeit.
  • Die Dienstleistung ist speziell auf den Kunden abgestimmt.
  • Die Bezahlung erfolgt meist auf Honorarbasis.
  • Oft hat der Freiberufler einen akademischen Abschluss.

Im Zweifel kannst du dich zum Beispiel beim Finanzamt erkundigen, ob bei dir eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Andernfalls bist du Gewerbetreibender und die Freelancer-Anmeldung wird komplizierter.

In unserem Artikel "Freiberufler oder Gewerbe?" geben wir dir weitere Informationen zum Thema.

Die Vorteile als Freiberufler:

  • Einfache Anmeldung beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung
  • Kein Handelsregistereintrag
  • Keine Gewerbesteuerpflicht
  • Keine Gebühren für die Anmeldung
  • Eventuell Vorteile durch Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse (für Künstler und Publizisten)

Übrigens: Es gibt auch sogenannte kammerpflichtige freie Berufe, dazu gehören Notare, Architekten, Steuerberater und Ärzte. Sie sind zur Mitgliedschaft in der für ihre Berufsgruppe zuständigen Kammer verpflichtet. Informiere dich also rechtzeitig, ob du betroffen bist.

Du startest ganz neu als Freelancer? Dann schau dir unsere komplette Checkliste für den Start an, damit du nichts vergisst.

Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt

Spätestens vier Wochen nach Aufnahme deiner Tätigkeit musst du dich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden. Zuständig ist das Finanzamt deines Firmensitzes, in den meisten Fällen wahrscheinlich an deinem Wohnort. Du kannst in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst. In dem Schreiben sollten auf jeden Fall deine Kontaktdaten, deine Steueridentifikationsnummer, eine Beschreibung der Tätigkeit und das Startdatum stehen.

Im nächsten Schritt füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Möglicherweise bekommst du ihn vom Finanzamt zugeschickt, du kannst ihn aber auch online über ELSTER einreichen. Dafür musst du dich zuerst für das Portal registrieren. Je nach Finanzamt wird es auch akzeptiert, wenn du direkt den Fragebogen ausfüllst und auf das Schreiben verzichtest. Am besten erkundigst du dich telefonisch nach den Anforderungen.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist umfangreich und wahrscheinlich brauchst du einige Zeit zum Ausfüllen. Die gute Nachricht ist: Als Freiberufler hast du damit die Anmeldung als Freelancer in Deutschland schon geschafft. Du machst im Bogen einige Angaben zu dir, deiner Tätigkeit und deinen erwarteten Umsätzen. Wenn nötig, kannst du bei der Anmeldung auch direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Falls du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, kannst du das ebenfalls dort eintragen. Wenn dein Umsatz im ersten Jahr maximal 22.000 Euro beträgt, bist du durch diese Regelung von der Umsatzsteuer befreit.

Vom Finanzamt bekommst du im Anschluss ein Bestätigungsschreiben mit deiner Steuernummer zugeschickt. Die Freelancer-Abmeldung ist jetzt abgeschlossen. Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kommt - sofern du eine beantragt hast - vom Bundeszentralamt für Steuern und trifft wahrscheinlich später ein.

Gewerbeanmeldung als Freelancer

Wenn du durch die Art deiner Tätigkeit nicht als Freiberufler eingestuft werden kannst, musst du ein Gewerbe anmelden. Das passiert beim für dich zuständigen Gewerbeamt. Die Kosten bewegen sich im zweistelligen Bereich und sind von der Gemeinde abhängig.

Die Anmeldung ist weniger umfangreich als der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt. Der kommt aber auch noch auf dich zu, denn beim Finanzamt musst du die Selbstständigkeit ebenfalls anmelden. Sie läuft genauso ab wie als Freiberufler, nur dass deine Angaben sich natürlich in manchen Punkten etwas unterscheiden werden.

Für fast alle Gewerbetreibenden ist die Mitgliedschaft in der regionalen Industrie- und Handelskammer (IHK) Pflicht. Dafür fallen Beiträge an, die sich nach dem Gewinn richten. Am Anfang deiner Selbstständigkeit bist du aber davon befreit.

Unter Umständen ist bei dir auch ein Handelsregistereintrag nötig. Das ist der Fall, wenn du weder Freiberufler noch Kleingewerbetreibender bist. Hierfür brauchst du einen Notar und musst noch einmal mit Gebühren im dreistelligen Bereich rechnen.

Du siehst also: Bei der Freelancer-Anmeldung hast du weniger Arbeit, wenn du als Freiberufler zählst. Informiere dich also am besten rechtzeitig, ob das in deinem Fall eine Option ist.

FAQ

Wie melde ich mich als Freelancer an?

Für Freiberufler reicht die Freelancer-Anmeldung beim Finanzamt aus. Wenn du Gewerbetreibender bist, musst du dich außerdem beim Gewerbeamt anmelden und möglicherweise auch ins Handelsregister eintragen lassen.

Wie melde ich mich als Freiberufler beim Finanzamt?

Die Anmeldung erfolgt über ein formloses Schreiben, anschließend füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Je nach Finanzamt ist die Freiberufler-Anmeldung auch direkt über das Abschicken des Fragebogens möglich.

Woher weiß ich, ob ich Freiberufler bin?

Bei Ärzten oder Anwälten ist die Frage klar, bei Freelancern dagegen nicht immer. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall. Bei kreativen oder beratenden Tätigkeiten, die individuell auf den Kunden zugeschnitten sind, stehen die Chancen gut.

Wie beantrage ich als Freiberufler eine Steuernummer?

Die Steuernummer wird dir nach der Freiberufler-Anmeldung vom Finanzamt zugeschickt. Es kann auch sein, dass deine bestehende Steuernummer weiter verwendet wird. Wenn du auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt hast, bekommst du diese separat vom Bundeszentralamt für Steuern.

Wann muss ich als Freelancer ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist immer dann nötig, wenn deine Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkannt werden kann.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein, Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Sie müssen sich nur beim Finanzamt anmelden.

Brauche ich als Freelancer einen Handelsregistereintrag?

Wenn du als Freiberufler zählst oder Kleingewerbetreibender bist, ist kein Handelsregistereintrag nötig. Andernfalls brauchst du aber auch als Freelancer einen Eintrag im Handelsregister.

Muss ich mich auch nebenberuflich als Freelancer anmelden?

Auch wenn du nur nebenberuflich als Freelancer oder Freiberufler tätig sein willst, musst du diese Tätigkeit anmelden. Es macht für die Anmeldung keinen Unterschied, ob du einen Hauptjob als Angestellter hast oder nicht. Allerdings gibt es abgesehen davon einige Unterschiede, zum Beispiel im Bereich Versicherungen.

 

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Dunja Reiber

Dunja Reiber ist als Texterin und Content-Marketing-Expertin auf Themen rund um New Work und Freelancing spezialisiert. Sie war in einer Content-Marketing-Agentur und einem Software-Start-up tätig, bevor sie zur Vollzeit-Freelancerin wurde.

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