Ein Angebot ist in Deutschland ein bindender Antrag, sobald der Kunde annimmt, und die Annahme kann eine E-Mail oder ein Klick sein (§ 145 BGB). Eine Unterschrift verlangt das Gesetz für normale Dienst- und Werkleistungen nicht. Was dich schützt, sind ein Gültigkeitsdatum, ein klarer Netto- oder Bruttopreis und ein Absatz dazu, was nicht enthalten ist. Geregelt sind nur zwei Dinge: der Ausweis der Umsatzsteuer (oder der Kleinunternehmerhinweis) und die Regeln zum Kostenvoranschlag, wo es keine gesetzliche 20-Prozent-Toleranz gibt. Unten: die sieben Zeilen, die Kunden zuerst lesen, das Recht in klaren Worten und eine Vorlage auf Deutsch und Englisch.
Die meisten Ratgeber zum Angebot fangen mit einer Liste „Pflichtangaben" an. Für einen Solo-Freelancer außerhalb des Handelsregisters gibt es diese Liste nicht. Was es gibt, ist ein Angebot, das in der Sekunde zum Vertrag wird, in der der Kunde Ja sagt, und eine Handvoll Regeln aus BGB und UStG, die entscheiden, was passiert, wenn der Umfang wächst oder der Preis nicht stimmt. Unsere ältere Seite zum Angebot schreiben bleibt als Grundlagen-Überblick stehen; das hier ist die Fassung mit Paragrafen und Vorlage.
Die sieben Zeilen, die ein Kunde zuerst liest
Schau einem Entscheider beim Öffnen eines PDFs zu: Die Augen springen an dieselben Stellen. Leg diese sieben Dinge dorthin.
- Die Gesamtsumme, und ob netto oder brutto. Eine einzelne Zahl ohne „zzgl. USt" oder „inkl. USt" ist der häufigste vermeidbare Streit in einem B2B-Angebot.
- Was genau du lieferst. Positionen mit Beschreibung, Menge, Einheit und Preis. „Website-Relaunch, pauschal" ist kein Leistungsumfang.
- Was du nicht lieferst. Der Absatz, den fast niemand schreibt und der das Projekt rettet: Hosting, Texte, Fremdlizenzen, Korrekturschleifen ab Runde drei.
- Wann es fertig ist. Termine oder Meilensteine, und was du dafür vom Kunden brauchst.
- Wie lange das Angebot gilt. Ein Datum, nicht „zwei Wochen".
- Wie und wann du bezahlt wirst. Anzahlung, Zahlungsziel, Abrechnungsrhythmus.
- Der nächste Schritt. Ein Satz: „Antworte mit ‚angenommen', und wir starten am 3."
Die Zahl selbst verdient eine Minute: Präzise Beträge bekommen weniger Gegenwind als runde, und die Wissenschaft des Angebots erklärt, warum 4.850 Euro besser sind als 5.000. Davor kommt der Boden: Der Stundensatz wird vor dem Angebot berechnet.
Was ein Angebot im deutschen Recht ist
Es bindet dich von selbst. § 145 BGB: Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen. Nimmt der Kunde an, steht der Vertrag. Keine Gegenzeichnung, keine Bestätigung von dir.
Du kannst das abschalten. Steht „freibleibend" oder „unverbindlich" drauf, ist es rechtlich kein Angebot mehr, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits eines zu machen, das du dann bestätigst. Der Haken: Im Geschäftsverkehr kann Schweigen als Annahme gelten. Willst du den Auftrag nicht, sag es zügig.
Die Gültigkeit bestimmst du. Ohne Frist gilt nach § 147 Abs. 2 BGB, dass ein Antrag an einen Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem du unter regelmäßigen Umständen mit der Antwort rechnen darfst. Keine Tageszahl im Gesetz, Auslegungssache, und die kontrollierst du nicht. § 148 BGB erlaubt dir, die Frist selbst zu setzen, also: „Gültig bis 31.10.2026" auf jedes Angebot.
Eine geänderte Annahme ist ein neues Angebot. Schickt der Kunde dein Angebot mit anderem Starttermin oder einer zusätzlichen Leistung zurück, gilt das nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Jetzt musst du annehmen, schriftlich.
Angebot, Kostenvoranschlag, Festpreis. Ein Angebot nennt einen Preis und bindet. Ein Kostenvoranschlag schätzt die zu erwartenden Kosten, und § 632 Abs. 3 BGB sagt, dass er im Zweifel nicht zu vergüten ist. Ein Festpreis ist ein Angebot, dessen Preis unabhängig vom Aufwand fixiert ist. Die Regel, die fast alle falsch haben, steht in § 649 BGB: Lässt sich das Werk nicht ohne wesentliche Überschreitung eines nicht garantierten Anschlags ausführen, darf der Kunde kündigen, und du musst ihn unverzüglich informieren, sobald sich die Überschreitung abzeichnet. Eine gesetzliche 20-Prozent-Toleranz gibt es nicht. Die von der IHK Mittlerer Niederrhein zitierten Kommentierungen nennen 10 bis 20 Prozent, maximal 25, als noch unwesentlich, im Einzelfall. Darüber zu liegen ist keine Erlaubnis; es löst das Kündigungsrecht des Kunden und deine Anzeigepflicht aus.
Was das Gesetz im Angebot wirklich verlangt
Sehr wenig. Die HGB-Regeln für Geschäftsbriefe (§ 37a HGB) gelten für Kaufleute und eingetragene Gesellschaften, nicht für Solo-Freelancer außerhalb des Handelsregisters. Geregelt sind zwei Dinge:
Der Umsatzsteuerausweis. Berechnest du Umsatzsteuer, zeig Nettosumme, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttosumme als eigene Zeilen. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, weist du keine Umsatzsteuer aus und schreibst es hin: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Die Grenzen seit dem 1. Januar 2025, bestätigt im BMF-Schreiben vom 18. März 2025 und für 2026 unverändert, liegen bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Ob du freiberuflich oder gewerblich bist, ändert an den USt-Zeilen nichts; was sich daraus sonst ergibt, steht in Freiberufler oder Gewerbe.
Deine AGB, falls du welche hast. Damit sie Teil des Vertrags mit einem Geschäftskunden werden, verweise im Angebot auf sie und mach sie zugänglich, zum Beispiel mit einem funktionierenden Link. Bedingungen, die später mit der Rechnung kommen, gehören nicht zum Vertrag. Im B2B braucht es keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden, aber ein nacktes „Es gelten unsere AGB" ohne Link ist schwächer als eines mit.
Alles andere auf den üblichen Checklisten ist Geschäftspraxis: Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., die Daten des Kunden, Angebotsnummer und Datum. Rein damit; verwechsle es nur nicht mit Gesetz.
Unterschrift: Was du brauchst und was nicht
Kunden sagen „Wir brauchen ein unterschriebenes Dokument", Freelancer denken „Ich brauche eine eingescannte Unterschrift, damit das zählt". Beides stimmt für normale Freelance-Arbeit nicht. Ein Dienst- oder Werkvertrag zwischen Freelancer und Unternehmen hat keine gesetzliche Schriftform. § 126 BGB greift nur, wo ein Gesetz die Schriftform vorschreibt, und das tut es für eine kurze Liste von Vertragstypen, unter denen der typische Projektvertrag nicht ist. „Angenommen, bitte loslegen" in der Antwortmail schließt den Vertrag. Ein Klick auf einen Annehmen-Button auch.
Wo Schriftform vorgeschrieben ist, erlaubt § 126a BGB den elektronischen Ersatz, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung der EU. Artikel 25 eIDAS hat zwei Sätze, die man sich merkt: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist, und eine qualifizierte elektronische Signatur hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Für ein normales Angebot reicht eine einfache E-Signatur, getippt oder gezeichnet. QES ist der Sonderfall; verlangt der Einkauf eines Kunden sie trotzdem, ist das seine Geschäftsentscheidung, keine gesetzliche Pflicht.
Vorlage
Kopieren, ausfüllen, streichen, was nicht passt.
[Name / Studio], [Anschrift], [Steuernummer oder USt-IdNr.] An: [Kunde, Ansprechpartner, Anschrift] Angebot Nr. [2026-014] · Datum [TT.MM.JJJJ] · Gültig bis [TT.MM.JJJJ] Betreff: [Projektname], Bezug: unser Gespräch vom [Datum]
Zusammenfassung. [Das Problem des Kunden in einem Satz. Das Ergebnis in einem Satz.]
Leistungen
- [Position, Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Gesamtpreis]
- [Position …]
Nicht enthalten: [Hosting, Texte, Lizenzen, Korrekturschleifen ab Runde drei, Reisekosten …]
Nettosumme [… €] · zzgl. 19 % USt [… €] · Bruttosumme [… €] (oder: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.)
Zeitplan: [Start, Meilensteine, Lieferung]. Mitwirkung des Kunden: [Zugänge, Inhalte, Feedback innerhalb von x Werktagen]. Zahlung: [x % bei Annahme, Rest bei Lieferung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen]. Bedingungen: Es gelten unsere AGB: [Link]. Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung über.
Nächster Schritt: Antworte mit „angenommen" auf diese E-Mail oder signiere über den Link, und wir starten am [Datum].
Englische Fassung
[Your name / studio], [address], [Steuernummer or USt-IdNr.] To: [Client, contact person, address] Quote no. [2026-014] · Date [dd.mm.yyyy] · Valid until [dd.mm.yyyy] Re: [Project name], following our call on [date]
Summary. [The client's problem in one sentence. The result in one sentence.]
Services
- [Item, description, quantity, unit, unit price, total]
- [Item …]
Not included: [hosting, copywriting, licences, revisions beyond round two, travel …]
Net total [€ …] · VAT 19 % [€ …] · Gross total [€ …] (or: No VAT is charged under § 19 UStG.)
Timeline: [start, milestones, delivery]. From you we need: [access, content, feedback within x working days]. Payment: [x % on acceptance, balance on delivery, payable within 14 days]. Terms: Our terms and conditions apply: [link]. Usage rights transfer on full payment.
Next step: Reply "accepted" to this email or sign via the link, and we start on [date].
Wenn sich der Umfang ändert
Er wird sich ändern. Jede Änderung bekommt einen schriftlichen Nachtrag, ein kurzes Zusatzdokument mit den neuen Positionen, dem Preis und einer eventuellen Terminverschiebung, das der Kunde genauso annimmt wie das ursprüngliche Angebot. Ein mündliches „Mach das noch mit rein" ist der Weg, auf dem Projekte ihre Marge verlieren.
Die Positionen zahlen sich am Ende noch einmal aus. Ab 2027 stellen deine größeren Kunden strukturierte E-Rechnungen aus, ab 2028 du auch, und ein Angebot, dessen Positionen eins zu eins auf Rechnungspositionen passen, spart das Abtippen. Unsere Checkliste zur Rechnung hat die Rechnungsseite, der Artikel zur E-Rechnungspflicht die Stichtage.
Wo aus dem Angebot der Vertrag wird
Weil es unser eigenes Produkt ist, steht hier, was die Seite zeigt, und nichts darüber hinaus. Offer by 9am ist ein Workspace vom Angebot bis zur Zahlung, den 9am für die eigene Arbeit gebaut und für Freelancer und kleine Studios freigegeben hat. Du schreibst ein Festpreis- oder Time-&-Materials-Angebot aus einem Produktkatalog und Vorlagen, mit optionalen Positionen und Rabatten, und verschickst einen individuellen Signaturlink. Der Kunde unterschreibt getippt oder gezeichnet; die Signatur ist eIDAS- und ESIGN-konform, gehasht, mit Abschlusszertifikat. Dasselbe Dokument trägt danach Zeiterfassung und Rechnung, als PDF oder über Lexware und Qonto mit XRechnung und ZUGFeRD, EU-Umsatzsteuer und Reverse-Charge-Erkennung inklusive. Einen Preis zeigt die Seite nicht; 9am sagt, das Tool sei für Freelancer kostenlos. Der strukturelle Punkt: Das Angebot, das du dort schreibst, ist das Dokument, das der Kunde signiert. Aus dem Angebot wird der Vertrag, ohne dass jemand etwas abtippt.
Was du am Montag machst
- Setz ein Gültigkeitsdatum in deine Vorlage. Heute plus 14 Tage, auf dem Angebot, jedes Mal.
- Schreib den Absatz „Nicht enthalten" für deine Standardleistung einmal. Dann wiederverwenden.
- Teil den Preis in netto, USt und brutto, oder setz die § 19-UStG-Zeile. Prüf, auf welcher Seite der 25.000 Euro du letztes Jahr lagst.
- Streich „unterschriebenes Exemplar erforderlich" aus deinem Prozess. Bitte um eine Antwortmail oder einen Klick, und heb ihn auf.
- Bau eine Nachtrag-Vorlage mit drei Feldern: was, wie viel, neuer Termin.
Wenn die Angebote gut sind und die Kunden wenige, löse das zweite Problem. Ein kostenloses 9am-Profil bringt dich vor Unternehmen im DACH-Raum, die Freelancer beauftragen, und die 9am-Jobsuche sammelt Projekte von über 100 Jobbörsen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Praktiker und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.