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Digitale Nomaden und das Recht: Steuern, A1 und Scheinselbstständigkeit

"Mich findet doch keiner", hört Nadia Harris ständig. Ihre Antwort: Steuern, A1-Bescheinigung und Scheinselbstständigkeit reisen mit dir.

Marc Clemens
Marc Clemens

Aug 06, 2024

Remote Work Recht Steuern

„Niemand findet mich." Das ist der Satz, den Nadia Harris am häufigsten hört, wenn digitale Nomaden über Steuern und Verträge sprechen. Ihre Antwort bei Freelance Unlocked 2024: Es gibt kein Problem, bis es eines gibt. Nadia berät als Gründerin von remoteworkadvocate.com Unternehmen weltweit zu Remote Work und rechtssicherer Zusammenarbeit mit Freelancern, und sie hat die Fälle gesehen, in denen aus „niemand findet mich" eine doppelte Steuerrechnung wurde.

Stand: Sommer 2024. Visa-, Steuer- und Sozialversicherungsregeln ändern sich laufend. Prüfe vor einem längeren Auslandsaufenthalt die aktuellen offiziellen Angaben.

Wer überhaupt digitaler Nomade sein kann

Nadias erste Klarstellung räumt mit einem Missverständnis auf: Der klassische digitale Nomade ist nicht festangestellt. Angestellte haben einen Arbeitgeber, Arbeitsrecht und Richtlinien, und wenn ein Unternehmen sagt, du darfst nicht monatelang aus dem Ausland arbeiten, ist das selten böser Wille. Es ist schlicht rechtlich nicht geregelt, und das Risiko trägt die Firma.

Die Ausnahme heißt Workation: einige Wochen bis wenige Monate im Ausland arbeiten, auf Basis einer sauberen Unternehmensrichtlinie. Die gibt es nicht im Gesetz zu kaufen, sie muss pro Firma erarbeitet werden, auf Basis von Steuerabkommen, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Datenschutz. Innerhalb der EU geht vieles, bei Zielen wie Bali oder Russland winken Unternehmen aus gutem Grund ab. Und es braucht interne Kriterien, wer wann darf: Wer etwa mit Aufenthaltsbedingungen wie der Blue Card an ein Land gebunden ist oder an der Rezeption arbeitet, kann nicht einfach los.

Für alle anderen gilt: Digitale Nomaden sind Selbstständige. Und damit Unternehmer, keine Mitarbeiter.

Du bist ein Unternehmen. Verhalte dich so.

Nadias Lieblingsanekdote aus der Praxis: Ein Freelancer meldet sich nach 30 Tagen empört, alle seien schon über die Payroll bezahlt worden, nur er nicht. Ihre Rückfrage: Wo ist deine Rechnung? Seine Antwort: Was für eine Rechnung?

Genau daran scheitert der Einstieg öfter, als man denkt. Wer als digitaler Nomade arbeitet, wird wie ein Geschäftsinhaber behandelt: Du stellst Rechnungen, du organisierst deine Struktur, du verwaltest deinen eigenen Arbeitsaufwand. Wie viel Gründungsaufwand das bedeutet, hängt am Land. In den USA reicht für independent contractors im Kern die Social-Security-Nummer, in Deutschland ist der Weg formeller. Auch der Vertrag verdient einen zweiten Blick: Nadia erlebt regelmäßig, dass Remote-First-Unternehmen „irgendetwas mit irgendjemandem irgendwo" unterschreiben und am Ende niemand weiß, was eigentlich gilt.

Scheinselbstständigkeit reist mit

Das größte rechtliche Dauerthema kennt die deutsche Freelance-Szene gut, aber Nadia machte klar: Scheinselbstständigkeit gibt es fast überall, wo es EU-Arbeitsrecht oder vergleichbare Regeln gibt. Die Kriterien ähneln sich international:

  • Weisungsgebundenheit. Steht im Freelance-Vertrag, dass du „Direct Report" eines Managers bist, ist das ein rotes Tuch.
  • Eingliederung. Wer als „Head of HR" einer einzigen Firma auftritt, sieht wie ein Mitarbeiter aus. Nadia arbeitet selbst fractional für mehrere Unternehmen, und genau das ist der Unterschied.
  • Ein einziger Auftraggeber. Eine Rechnung im Monat, immer an dieselbe Firma, über Jahre: „Wie selbstständig bin ich denn dann?"
  • Feste Vergütung. Selbstständige rechnen typischerweise nach Tages- oder Stundensatz ab, mit schwankenden Monatsbeträgen, statt einer festen Pauschale wie beim Gehalt.

Zwei Details aus dem Vortrag lohnen das Notieren. Erstens: Prüfer schauen tatsächlich auf LinkedIn. Wer sich dort als „Full-time" bei seinem Hauptkunden führt, liefert das Belastungsmaterial frei Haus, besser „Freelance", „Contract" oder gar keine Angabe. Zweitens: Manche Unternehmen lassen sich schriftlich bestätigen, dass sie nicht dein einziger Auftraggeber sind. Das hilft im Prüfungsfall manchmal, ersetzt aber nichts, wenn die übrigen Kriterien schieflaufen.

Wie riskant dein eigenes Setup ist, musst du nicht raten: Der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am zeigt es dir in wenigen Minuten. Die rechtlichen Grundlagen für Deutschland haben wir im Artikel Scheinselbstständigkeit verstehen aufgeschrieben.

Die sechs Rechtsfelder, die du im Blick brauchst

Nadias Landkarte für jeden Länderwechsel:

Visa und Einreise. Als Tourist einreisen und sieben Monate bleiben ist keine Strategie. Inzwischen gibt es in vielen Ländern Digital-Nomad-Visa, das Angebot wächst laufend. Vor jedem Ziel steht die Frage: Darf ich hier überhaupt arbeiten, und mit welchem Status?

Steuern. Die bekannte 183-Tage-Faustregel, nach der der steuerliche Wohnsitz meist dort liegt, wo du mehr als sechs Monate im Jahr verbringst, ist genau das: eine Faustregel, kein Freifahrtschein. Nadias Warnbeispiel: Ein Freelancer mit brasilianischer Staatsbürgerschaft arbeitete aus Brasilien für EU-Kunden, sieben, acht Monate lang, alles schien gut. Bis er dort eine Wohnung kaufen wollte und dafür seine Unterlagen offenlegte. Ergebnis: Steuerpflicht in Brasilien, zusätzlich zur bereits gezahlten Steuer in der EU, doppelt kassiert. Welche Länder mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen haben, listet das Bundesfinanzministerium offiziell auf. Vor dem Umzug gehört geklärt: Wo melde ich mich an, wo ab, wo bin ich steuerpflichtig?

Sozialversicherung. In der EU gilt der Grundsatz, dass immer nur ein Land zuständig ist, und du kannst es dir nicht aussuchen. Für vorübergehende Arbeit im europäischen Ausland gibt es die A1-Bescheinigung, auch für Selbstständige. Aber, und das betonte Nadia: Die A1 gilt in der EU, im EWR und der Schweiz, nicht in Südamerika, Nordamerika oder Asien. Außerhalb Europas musst du die Absicherung selbst klären.

Versicherung. Für unterwegs empfahl sie internationale Nomaden-Versicherungen wie SafetyWing oder Insured Nomads, die sich flexibel an wechselnde Länder anpassen. Mehr geprüfte Tools für Freelancer findest du in der 9am Freelancer Toolbox.

Arbeitsrecht und Datenschutz. Scheinselbstständigkeit kann dich auch im Gastland einholen, wenn du dort länger arbeitest. Und Datenschutz entscheidet mit, wo du überhaupt arbeiten darfst: Wer für Banken oder mit sensiblen Daten arbeitet, darf EU-Daten oft nicht aus Drittländern anfassen. Nadia kennt Nomaden, die den Vertrag nie gelesen haben und so ihren Kunden verloren.

Banking. Nicht jede Zahlungsplattform funktioniert in jedem Land, manche lassen sich mit lokalen Konten nicht verknüpfen. Wer das erst merkt, wenn die erste Rechnung offen ist, sitzt im falschen Land fest.

„Alles ist gut, bis etwas passiert"

Im Q&A kam die unvermeidliche Frage: Was ist mit Leuten, die nirgendwo länger als ein paar Monate bleiben und einfach gar keine Steuern zahlen? Nadias Antwort war die deutlichste des Tages:

„Das ist falsch, Punkt. Und zwar nicht nur, weil du glaubst, alle auszutricksen, sondern für dich selbst: Du zahlst nirgendwo ein, du hast nichts fürs Alter. Alles ist gut, bis etwas passiert. Wenn jemand plötzlich krank wird oder eine Immobilie kaufen will: Hallo, wie mache ich das jetzt? Das ist definitiv keine langfristige Lösung." (Nadia Harris, aus dem englischen Q&A übersetzt)

Auch die Frage, ob eine Rechnung über die eigene GmbH vor Scheinselbstständigkeit schützt, beantwortete sie salomonisch: „Ja und nein, zu 50 Prozent ja." Es bleibt eine Frage der Gesamtschau: einziger Kunde oder nicht, Anteil am Einkommen, Vertragsdauer, alle übrigen Kriterien.

Ihr Fahrplan zum Schluss ist unspektakulär und genau deshalb brauchbar: Visabestimmungen prüfen, internationale Versicherung abschließen, lokale Gesetze respektieren, Steuerpflicht klären und sich sauber an- und abmelden, eine legale Arbeitsstruktur aufsetzen, Banking organisieren. Oder in Nadias Kurzfassung: recherchieren, recherchieren, recherchieren, und erst dann losfliegen.

Die stabilste Grundlage für das Nomadenleben bleibt übrigens ein Kundenstamm, der nicht an einem einzigen Auftraggeber hängt. Ein kostenloses Profil auf 9am hält deine DACH-Pipeline gefüllt, egal aus welcher Zeitzone du gerade arbeitest.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel basiert auf der Session von Nadia Harris bei Freelance Unlocked 2024. Den ganzen Vortrag findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.

Marc Clemens

Founder & Product Builder

Marc baut seit über zehn Jahren Recruiting- und Job-Marktplätze. Mit 9am will er Freelance-Arbeit für beide Seiten einfacher machen, nebenbei organisiert er die Freelance-Unlocked-Konferenz.

9am profileLinkedIn

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