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KI-Kennzeichnungspflicht: Was Freelancer seit dem 2. August 2026 nach Artikel 50 kennzeichnen müssen

Seit 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Einzelunternehmen. Was du kennzeichnen musst und was als Prüfung zählt.

Marc Clemens
Marc Clemens

Sep 03, 2026

KI Recht Content-Marketing
Kurz gesagt

Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 nicht nur für Agenturen, sondern genauso für Einzelunternehmen. Der größte Teil der kommerziellen Arbeit, Produktseiten, Pitch-Decks, fällt aus der Pflicht raus, ein Label braucht nur KI-generierter Text, der die Öffentlichkeit über Themen wie Politik oder Gesundheit informieren soll. Eine echte menschliche Prüfung befreit dich davon, also bewusstes Gegenlesen und Faktencheck, keine Rechtschreibprüfung und kein flüchtiger Blick. Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes, aber für ein Einzelunternehmen ist die echte Gefahr eine Beschwerde, also dokumentier deinen Prüfschritt und nimm die Kennzeichnungsklausel jetzt in deinen Vertrag auf.

Die meisten Freelancer haben gehört, dass die KI-Verordnung verschoben wurde, und dann aufgehört zu lesen. Verschoben wurde das Kapitel zu den Hochrisiko-Systemen. Die Kennzeichnungsregeln für alle, die Inhalte produzieren, gelten seit dem 2. August 2026, und sie treffen ein Einzelunternehmen genauso wie eine Agentur.

Die gute Nachricht: Für den größten Teil der Freelance-Arbeit greift die Pflicht entweder gar nicht, oder sie ist mit etwas erledigt, das du ohnehin tun solltest. Die schlechte: Dieses „ohnehin tun solltest" hat jetzt eine juristische Definition, und Rechtschreibprüfung reicht dafür nicht.

Was im Juli 2026 verschoben wurde und was nicht

Der KI-Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Er hat die Fristen für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten geschoben: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028. White & Case fasst die Grenze dieser Verschiebung in einem Satz zusammen: Sie betrifft nur Kapitel III und ausdrücklich nicht die Transparenzpflichten.

Artikel 50 steht außerhalb von Kapitel III. Er galt am 2. August 2026 und er gilt jetzt.

Drei Dokumente lohnen ein Lesezeichen: die FAQ der Kommission, die unverbindlichen Leitlinien aus dem Juli 2026 und der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, veröffentlicht am 10. Juni 2026 und Ende Juli von rund 190 Unternehmen und Organisationen unterzeichnet. Der Kodex ist freiwillig. Orrick weist darauf hin, dass die Unterzeichnung kein abschließender Nachweis der Konformität ist. Also: Vorlage, kein Schutzschild.

Erste Frage: Bist du Betreiber oder Anbieter?

Die beiden Rollen haben unterschiedliche Pflichten, und als Freelancer landest du manchmal in derselben Woche in beiden.

Betreiber ist, wer ein KI-System beruflich unter eigener Verantwortung einsetzt. Wenn du ein Sprachmodell für Texte nutzt, ein Bildmodell für Visuals oder ein Transkriptionstool für Kundencalls, bist du Betreiber. Rein private Nutzung fällt raus, weshalb „das benutze ich nur für meinen eigenen Newsletter" schwächer ist, als viele denken, sobald der Newsletter zum Geschäft gehört.

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt. Wenn du einen Chatbot für einen Kunden baust und unter deiner Marke auslieferst, kannst du in diese Kategorie rutschen. Die Checkliste von Praxikon für kleine Betreiber trifft den richtigen Reflex: Schreib auf, wo deine Arbeit Artikel 50 überhaupt berührt, kläre für jeden Fall deine Rolle, und wenn du ein fremdes System weiterverkaufst oder umbaust, prüfe, ob dein Branding daran etwas ändert.

Die vier Pflichten in der Reihenfolge, in der sie dich treffen

1. Alles, was mit Menschen spricht. Anbieter müssen Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese merken, dass sie es mit einer KI zu tun haben, außer es ist für eine hinreichend informierte Person offensichtlich. Wenn du den Bot baust, liegt diese Pflicht bei dir, nicht beim Kunden.

2. Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ausgaben. Ebenfalls Anbieterpflicht: Audio, Bild, Video und Text müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert werden, soweit technisch machbar. Reine Hilfsfunktionen zur Bearbeitung, die die Eingabe nicht wesentlich verändern, sind ausgenommen. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben Anbieter bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Umsetzen musst du das nicht, aber frag danach, bevor du einen Kunden-Workflow auf einem Anbieter aufbaust.

3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Hier müssen Betreiber die betroffenen Personen informieren und die Daten nach DSGVO verarbeiten. Ein Nischenthema, aber nicht hypothetisch, wenn du in UX-Research, Retail-Analytics oder Eventtechnik arbeitest.

4. Deepfakes und Texte im öffentlichen Interesse. Das ist die Pflicht, die Content-Leute erreicht. Betreiber müssen offenlegen, wenn Bild-, Audio- oder Videoinhalte KI-generiert oder manipuliert sind und echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln. Und KI-generierte oder bearbeitete Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, brauchen eine Kennzeichnung, sofern sie nicht menschlich geprüft wurden. Die FAQ nennt als Beispiele Politik und demokratische Prozesse sowie öffentliche Gesundheit.

Achte darauf, was da nicht steht. Eine Produktseite, eine Onboarding-Mail, ein Pitch-Deck, eine Landingpage: nichts davon ist ein Text zur Information der Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Der größte Teil kommerzieller Textarbeit fällt gar nicht darunter. Pressemitteilungen, Gesundheits- und Finanzthemen und alles, was unter dem Namen eines Kunden ein allgemeines Publikum informieren soll: da lohnt der zweite Blick.

Die Ausnahme, in der die meiste Freelance-Arbeit lebt

Artikel 50 nimmt veröffentlichte Texte aus, wenn sie „einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen" wurden und eine Person oder Stelle die redaktionelle Verantwortung trägt.

Das klingt weich, bis man liest, was die Aufsicht darunter versteht. Die Kommission spricht von einer bewussten inhaltlichen Auseinandersetzung durch fachkundige Personen und stellt klar, dass oberflächliche, rein formale oder prozedurale Kontrollen nicht genügen. Orricks Lesart ist noch direkter: Rechtschreibprüfung, Grammatikkorrektur und automatisierte Prüfprozesse reichen nicht, und ein Faktencheck ist die Untergrenze, nicht die Kür.

Die Ausnahme ist also nichts, das man behauptet. Sie ist Arbeit, die man macht.

Julien Look, Gründer und CTO von Look Beyond, hat seine Session auf der Freelance Unlocked damit verbracht zu erklären, warum 95 % der KI-Projekte in Unternehmen keinen messbaren Wert liefern. Seine Diagnose war nicht technisch. Am Beispiel Siemens beschrieb er, woran die Einführung wirklich scheitert:

„Sie haben gesehen, dass die Leute dem Output schlicht nicht vertrauen. Es wird Halluzinationen geben, es wird Interpretationen von Daten geben, die nicht zu dem passen, was die Leute in der Organisation gewohnt sind, und das erzeugt Misstrauen." (Julien Look)

Seine Antwort darauf liest sich wie eine Zusammenfassung der KI-Verordnung:

„Du musst den Leuten die Grenzen und die Möglichkeiten deines Agenten klarmachen, und du musst es transparent machen. Du musst den Output nachvollziehbar machen." (Julien Look)

Nachvollziehbarkeit, Prüfung, eine Person, die dafür geradesteht. Gesetzgeber und Praktiker kommen von zwei Seiten auf dieselbe Liste.

Jan Schlie, VP für KI bei Jimdo und davor vier Jahre Solopreneur, argumentiert von der Lieferseite her genauso. In seiner Session ging es darum, der KI genug Kontext über das eigene Business zu geben, damit der Output aufhört, generisch zu sein. Er startete mit dem, was passiert, wenn man diesen Schritt überspringt und eine Kundenanfrage einfach ins Chatfenster kippt:

„Das weiß nichts über mein Unternehmen, das kennt meine Preisgestaltung nicht. Diese Antwort ist nutzlos, weil sie mir eigentlich Zeit sparen soll und tatsächlich mehr Aufwand macht." (Jan Schlie)

Dieselbe Klage hört er von den Selbstständigen, mit denen Jimdo arbeitet: „Es soll mir einen Instagram-Post erstellen, aber ich muss ihn eigentlich neu schreiben, weil das überhaupt nicht ist, wie ich spreche."

Wenn der Rohoutput ohnehin nicht brauchbar ist, dann ist genau dieses Umschreiben deine redaktionelle Prüfung. Schreib sie als Prozessschritt auf, nenne die Person, die sie macht, und die Ausnahme ist dokumentiert statt unterstellt. Jans zweite Bemerkung ist die passende Warnung davor, das einmal zu erledigen und abzuhaken:

„Ich glaube, man muss in diesen Modus kommen, dass das Setup nie fertig ist, sondern sich immer weiterentwickelt und lebt." (Jan Schlie)

Wohin der Hinweis gehört, wenn du ihn brauchst

Das Gesetz verlangt einen klaren, erkennbaren Hinweis spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Konfrontation. Orricks Zusammenfassung der Leitlinien wird für veröffentlichte Texte konkreter: Icon oder Label oberhalb des Textes, in der Nähe der Überschrift oder im Impressum. Bei kurzen Texten genügt ein kontextueller Hinweis im Interface. Analog, also bei Ausstellungen, Galerien, Kinos, gehört der Hinweis an den Eingang, in die Begleitmaterialien oder auf den Träger.

Kreative Arbeit wird milder behandelt. Ist ein Deepfake Teil eines erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks, muss die Offenlegung so erfolgen, dass sie Darstellung und Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Eine Bildunterschrift unter dem Plakat, kein Wasserzeichen quer darüber. Die urheberrechtliche Seite derselben Frage behandeln wir in KI und Urheberrecht für kreative Freelancer.

Wer das in Deutschland durchsetzt

Seit dem 29. Juli 2026 hat die Antwort einen Namen. An diesem Tag ist das deutsche Durchführungsgesetz KI-MIG in Kraft getreten, und nach Angaben der Bundesnetzagentur macht es die Behörde zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung. Sie betreibt außerdem einen KI-Servicedesk, der sich ausdrücklich an KMU und Start-ups richtet, mit Einstufungstool und praktischen Leitfäden, und sie ist zentrale Beschwerdestelle: Privatpersonen und Unternehmen können dort mutmaßliche Verstöße melden.

Für ein Einzelunternehmen ist dieser letzte Punkt wichtiger als die Bußgeldhöhe. Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, wobei die FAQ ausdrücklich auf Verhältnismäßigkeit bei KMU hinweist. Niemand kommt wegen einer freien Texterin mit 15 Millionen Euro um die Ecke. Realistisch ist die Beschwerde eines Wettbewerbers oder eines verärgerten Ex-Kunden, und die kostet dich Zeit und Ruf.

Regel es im Vertrag, bevor es Thema wird

Kunden sprechen das selten von sich aus an. Also wirkt die Person professionell, die es zuerst tut. Zwei, drei Sätze im Angebot reichen:

Der Auftragnehmer darf generative KI-Systeme zur Erstellung der Leistungen einsetzen. Alle Ergebnisse werden vor der Übergabe inhaltlich geprüft, einschließlich Faktencheck, und der Auftragnehmer trägt dafür die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Auftraggeber teilt mit, wenn eine Leistung zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden soll oder Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse enthält. In diesen Fällen stimmen die Parteien die Kennzeichnung vor der Übergabe ab; der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sie nach der Veröffentlichung bestehen bleibt.

Der letzte Satz ist der, der dich rettet. Was ein Kunde nach der Übergabe mit deiner Datei macht, kannst du nicht kontrollieren. Also verteil das Risiko schriftlich, statt zu hoffen.

Was du am Montag machen kannst

  1. Liste jedes KI-System in deiner Lieferkette auf, auch die, die du nie als KI wahrgenommen hast: Transkription, Übersetzung, Bild-Upscaling, Audio-Bereinigung. Schreib für jedes dazu, ob du Betreiber oder Anbieter bist.
  2. Sortiere deine letzten zehn Lieferungen auf zwei Stapel. Texte im öffentlichen Interesse und realistische Darstellungen echter Personen oder Ereignisse kommen auf den Kennzeichnungsstapel. Alles andere, also vermutlich das meiste, auf den anderen.
  3. Schreib deinen Prüfschritt als Prozess auf. Wer liest, worauf geschaut wird, dass ein Faktencheck stattgefunden hat. Ein Absatz in deiner Projektvorlage. Auf diesem Absatz ruht die Ausnahme.
  4. Nimm die Kennzeichnungsklausel in deine Angebotsvorlage auf und schick sie deinen zwei größten Kunden vor dem nächsten Projekt, nicht mitten drin.
  5. Setz ein Lesezeichen auf den KI-Servicedesk der Bundesnetzagentur, wenn du in Deutschland arbeitest. Er ist für Unternehmen deiner Größe gemacht und kostenlos.

Unter allen fünf Punkten steckt dasselbe Muster, auf das beide Speaker unabhängig voneinander gekommen sind: ein Mensch, der tatsächlich hingeschaut hat, und ein Nachweis darüber. Warum es sich trotzdem lohnt, mit Kunden über KI zu sprechen, und was passiert, wenn sie es von jemand anderem erfahren, steht in Sag ich's dem Kunden? KI-Nutzung offenlegen.

Wenn du lieber mit Unternehmen arbeitest, die deine Arbeitsweise schon vor dem ersten Call kennen: Leg dir ein kostenloses Profil auf 9am an und stell deine Bedingungen dorthin, wo sie gelesen werden.

Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel greift die Sessions von Julien Look und Jan Schlie bei Freelance Unlocked 2026 auf. Die ganzen Vorträge findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.

Marc Clemens

Founder & Product Builder

Marc baut seit über zehn Jahren Recruiting- und Job-Marktplätze. Mit 9am will er Freelance-Arbeit für beide Seiten einfacher machen, nebenbei organisiert er die Freelance-Unlocked-Konferenz.

9am profileLinkedIn

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