Du kopierst ChatGPT-Output in ein Kundenprojekt, und schon steht eine unbequeme Frage im Raum: Wem gehört dieser Text eigentlich? Dein Kunde bezahlt dich, stellt die Texte auf seine Website und geht davon aus, dass sie jetzt ihm gehören. Nach US-Recht, und sehr wahrscheinlich auch nach deutschem und europäischem Recht, gehören sie womöglich niemandem. Im schlimmsten Fall stecken darin Fragmente, die jemand ganz anderem gehören. Jemandem, der gegen den vorgehen kann, der veröffentlicht hat.
Genau darum ging es in der Session von Zsike Peter bei Freelance Unlocked 2025. Peter war früher investigative Journalistin in Ungarn, heute führt sie die Content-Agentur Vampire Digital und ThinkBait, ihre selbsterklärte „Bewegung gegen 50 Shades of Beige-Vanilla-Content“. Sie ist keine Anwältin und sagt das auf der Bühne auch. Aber sie leitet eine Agentur mit zehn Freelancern, schreibt für KI-Forscher in Harvard und am MIT und hat 18 Monate lang Wissenschaftler für ein Buch darüber interviewt, was KI mit menschlicher Kreativität macht.
Was die Maschine schreibt, gehört dir vermutlich nicht
Peters ersten juristischen Punkt drehen die meisten Freelancer verkehrt herum. Das Risiko ist nicht, dass OpenAI deinen Output besitzt. Das Risiko ist, dass niemand ihn besitzt. Oder schlimmer: ein Fremder.
„Nur weil OpenAI den Text für dich produziert hat, heißt das nicht, dass er OpenAI gehört. Es heißt aber: Dir gehört er auch nicht. Er könnte einem anderen Urheber gehören.“
Zitate aus dem Englischen übersetzt.
Für die USA steht sie damit auf solidem Boden. Das U.S. Copyright Office hat es in seiner Registrierungsrichtlinie vom März 2023 festgehalten und im Januar 2025 in Teil 2 seines Berichts Copyright and Artificial Intelligence bestätigt: Urheberrechtsschutz setzt menschliche Urheberschaft voraus. Rein KI-generiertes Material lässt sich nicht registrieren, und der Bericht von 2025 stellt klar, dass Prompts allein niemanden zum Urheber machen. Werke mit menschlichen und KI-Anteilen können registriert werden, allerdings nur für die menschlichen Teile, und Antragsteller müssen offenlegen, welche Passagen KI-generiert sind.
Europa kommt auf anderem Weg zum ähnlichen Ergebnis. Kein EU-Gesetz sagt wörtlich, dass KI kein Urheber sein kann. Was es gibt, ist eine Urheberrechtstradition, die komplett um menschliches Schaffen herum gebaut ist. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist da unmissverständlich: § 2 Abs. 2 schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“, und nach § 7 ist Urheber der „Schöpfer des Werkes“. Ein Sprachmodell, das Token vorhersagt, erbringt keine persönliche geistige Schöpfung. Der langjährige Schutzmaßstab des EuGH, die eigene geistige Schöpfung des Urhebers mit freien und kreativen Entscheidungen, zeigt in dieselbe Richtung. Peter hat das in einen Satz gepackt, den sich Freelancer in der DACH-Region merken sollten: Urheberschaft gehört Menschen, nicht Vorhersage-Algorithmen.
Warum ist das wirtschaftlich relevant? Weil Kunden, so Peters Warnung, KI-Texte inzwischen blind auf ihre Websites, in ihre Newsletter und Social-Media-Posts hochladen und annehmen, die Texte gehörten ihnen, weil sie auf ihrer Website stehen. Tun sie aber nicht. Ein Asset, das dein Kunde nicht besitzen kann, kann jeder Wettbewerber Wort für Wort übernehmen, ohne dass es eine Handhabe gibt. Und wenn deine Lieferung Nutzungsrechte übertragen soll (die meisten Freelancer-Verträge in Deutschland und Österreich sind genau darauf aufgebaut), verkaufst du womöglich Rechte an etwas, an dem gar keine hängen.
Die Haftung läuft auch in die andere Richtung
Dass dir dein Output nicht gehört, ist noch das kleinere Problem. Das schärfere: KI-Output kann geschützte Werke anderer enthalten, und das Tool wird dich nie warnen.
„ChatGPT sagt dir nicht: Ach übrigens, diese Zeile stammt von dem und dem Autor. Du erfährst es einfach nicht.“
Reproduziert ein Modell eine markante Formulierung, einen Absatz oder ein Bildelement aus seinen Trainingsdaten, und du veröffentlichst das unter deinem Namen oder dem deines Kunden, liegt das Urheberrecht weiter beim ursprünglichen Schöpfer. Und Abmahnungen kommen von Urhebern, nicht von KI-Firmen. Peter brachte das Risiko auf pure Freelancer-Ökonomie: Du haftest womöglich für KI-geschriebene Texte, und dir gehört vielleicht nicht, was du dafür hältst. „Ist dir das deinen Namen, deinen Ruf und dein Einkommen wert?“
Das Gerichtsdrama, auf das sie verwies, hat sich seit der Bühne weiterentwickelt. Getty Images' britische Klage gegen Stability AI wegen Millionen angeblich fürs Training genutzter Bilder ging im Sommer 2025 vor Gericht; im November 2025 wies der High Court die meisten urheberrechtlichen Ansprüche von Getty ab (vor allem, weil das Training außerhalb Großbritanniens stattfand) und sprach Getty nur einen engen markenrechtlichen Sieg bei den Wasserzeichen zu. Die US-Klage der Authors Guild gegen OpenAI, im Namen von Autoren, deren Bücher angeblich ohne Zustimmung fürs Training genutzt wurden, läuft noch. Nichts in dieser Prozesswelle gibt dir als einzelnem Freelancer Deckung. Diese Verfahren klären, wer wem was fürs Training schuldet, nicht, was mit dir passiert, wenn plagiierter Text in deiner Lieferung auftaucht. Dieses Risiko bleibt bei dir.
Für Bilder gilt dieselbe Logik. Auf die Frage, ob sich Midjourney-Bilder kommerziell nutzen lassen, blieb Peter vorsichtig: wahrscheinlich ja, solange nichts Wiedererkennbares auftaucht (Logos, geschützte Figuren, Geisterreste von Wasserzeichen). Die Designer, mit denen sie arbeitet, erstellen für kommerzielle Projekte trotzdem „lieber eigene Arbeiten, um sicherzugehen“, oder nutzen KI nur als Ausgangspunkt, der bis zur Unkenntlichkeit umgebaut wird.
Transparenz wird in der EU zur Pflicht. Stell dich jetzt darauf ein
Peter erwähnte die britische Konsultation zur Frage, ob KI-Unternehmen ihre Trainingsdaten offenlegen müssen. Für Freelancer in Deutschland und Österreich zählt aber vor allem: Die EU hat bereits Gesetze gemacht. Der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, eine Strategie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts einzurichten (inklusive der Beachtung von Text-und-Data-Mining-Vorbehalten) und eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung ihrer Trainingsinhalte zu veröffentlichen, nach der Vorlage der Kommission. Diese Pflichten gelten seit August 2025. Ab August 2026 verlangen die Transparenzregeln zusätzlich, dass KI-generierte Inhalte erkennbar sind, mit klarer Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-geschriebenen Texten, die die Öffentlichkeit informieren sollen.
Zwei Konsequenzen für dein Geschäft. Erstens: Peters Lizenz-Szenario ist dann keine Gedankenspielerei mehr. Sobald Trainingsdaten sichtbar werden, könntest du deine Arbeit lizenzieren. Bitte sehr, OpenAI, ihr dürft sie nutzen, gegen Lizenzgebühr. Genauso steigt die Chance, dass Urheber ihr Material in deinem entdecken. Zweitens: Offenlegung wird zur Norm im Kundenverhältnis, und Peters Rat nimmt das vorweg:
„Wenn KI das Ergebnis mitgeprägt hat, vermerk das besser am Ende deiner Arbeit.“
Wo für sie die Offenlegung anfängt, ist ganz praktisch geregelt. In ihrer Agentur kommen zuerst Kundeninterviews und Strategie. Dann wird die KI (mit Zielen, Zielgruppe und festgelegten Content-Säulen) nur für grobe Ideen gepromptet, und der Kunde erfährt genau das und gibt sein Okay, bevor irgendetwas geschrieben wird. „Du nutzt KI als Partner im Prozess, nicht als Urheber.“
Der Markt straft schneller ab als das Gericht
Selbst wenn nie ein Anwalt klopft: Der wirtschaftliche Schaden von KI-lastiger Arbeit ist laut Peter längst eingepreist. Leser erkennen synthetische Texte, auch wenn sie nicht sagen können, woran: „Leute lesen KI-Texte, ohne zu wissen, dass sie von KI stammen, selbst wenn ein Mensch sie poliert hat. Sie spüren trotzdem, dass etwas nicht stimmt. Und dann verlierst du Vertrauen. Und ohne Vertrauen hast du kein Geschäft.“ Sie zitiert LinkedIns eigene Messungen: KI-geschriebene Posts halten die Augen der Leser nicht. Die Leute scrollen weiter, und deine Autorität scrollt mit.
Ihre Diagnose, wofür Kunden Freelancer wirklich bezahlen, kannst du dir über den Schreibtisch hängen: „Wir werden nicht nur für Output engagiert. Wir werden für Urteilsvermögen engagiert, für Geschmack, dafür, dass wir wissen, wann eine Zeile sitzt und wann nicht.“ Das ist auch ihre Antwort auf das Evangelium vom 15-Mal-pro-Woche-Posten mit KI: lieber zwei, drei Posts mit Substanz als tägliche Füllware, die jeder hätte prompten können. In nur zwei Jahren wurde das Netz mit Maschinencontent geflutet, merkte sie an. Wer klingt wie alle, macht sich unsichtbar.
„Lass die KI die Ziegel schleppen. Aber dein Gebäude baust du.“
So ja, so nicht: KI-Hygiene für Kreativ-Freelancer
Mach das:
- Schreib immer substanziell um. Sei dein eigener „Chefredakteur“: Struktur ändern, kürzen, deine Erfahrung und Stimme einbauen. Nach den US-Registrierungsregeln ist ohnehin nur dein menschlicher Beitrag schutzfähig. Mach ihn zum Löwenanteil.
- Leg die Rolle der KI offen, schon in der Ideen- und Strategiephase, und hol dir das Okay des Kunden vor dem ersten Entwurf. Das schafft Vertrauen und nimmt die Offenlegungspflichten vorweg, die der EU AI Act schrittweise einführt.
- Regel die Eigentumsfrage im Vertrag. Kläre mit Kunden, was mit Nutzungsrechten passiert, wenn KI an einer Lieferung beteiligt ist, und lass die Klausel von einem Anwalt für deine Rechtsordnung prüfen.
- Nutz KI fürs Grobe: Transkripte zusammenfassen, trockene Daten strukturieren, Headline-Varianten für einen Post, den du geschrieben hast. Peters Spülmaschinen-Regel: Sie beschleunigt den langweiligen Teil, das Denken bleibt bei dir.
- Dokumentiere deinen Prozess: Briefings, Interviewnotizen, Entwürfe. Wird Urheberschaft oder Originalität je infrage gestellt, ist deine menschliche Papierspur dein bestes Beweismittel.
Lass das:
- Kopier keinen KI-Output in bezahlte Lieferungen. Du kannst keine Originalität zusichern, die du nicht geprüft hast, und drückst deinem Kunden womöglich schutzlosen (oder rechtsverletzenden) Text in die Hand.
- Halte ein KI-Bild nicht für kommerziell sicher, nur weil kein Logo zu sehen ist. Bau es substanziell um oder erstell für alles Markenkritische eigene Visuals.
- Pack kaum bearbeiteten KI-Text nicht in ein Buch oder Aushängeschild, das du besitzen und verteidigen willst.
- Lagere das Denken nicht aus. „Wer seine Stimme auslagert, lagert auch seine Verantwortung aus.“ Und die kreativen Muskeln, warnt Peter, bauen schnell ab.
- Verlass dich nicht auf KI-Detektoren, um deine Subunternehmer oder Ghostwriter zu kontrollieren. Sie sind unzuverlässig. Beurteile die Arbeit so, wie Leser es tun.
Kenn die Regeln, behalt den Stift
Peters Schlussbild ist das, das bleibt: „Nutz KI wie ein Architekt einen Bauplan. Zieh das Gerüst hoch, aber lass die Kathedrale nicht von der KI meißeln.“ Erfolgreich werden nicht die Freelancer sein, die am meisten produzieren. Sondern die, die Technologie, Recht und Ethik gut genug verstehen, um zu verkaufen, was Maschinen nicht können: Urteilsvermögen, eine eigene Stimme und Arbeit, die dem Kunden wirklich gehören kann. Oder in Peters Worten: Lass dich von der KI nicht aus deinem eigenen Geschäft schreiben.
Wenn IP-Klauseln, Nutzungsrechte und KI-Offenlegung in deinen Kundenverträgen noch Lücken sind, ist diese Woche ein guter Zeitpunkt, sie zu schließen. Und wenn du dabei sein willst, wenn eine Expertin wie Zsike Peter das nächste Mal live Fragen beantwortet: Komm zum nächsten Freelance Unlocked.
Dieser Artikel dient nur zur Information und ist keine Rechtsberatung.
Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel basiert auf Zsike Peters Session bei Freelance Unlocked 2025. Den kompletten Talk siehst du oben im Video, und bei der nächsten Ausgabe bist du am besten selbst dabei: freelanceunlocked.com.