Eine ganz normale Betriebsprüfung darf vier Jahre zurückschauen. Stuft die Deutsche Rentenversicherung dein Projekt rückwirkend als abhängige Beschäftigung ein, zahlt dein Auftraggeber die Sozialbeiträge für den kompletten Zeitraum nach. Und dich selbst kann die Rentenversicherungspflicht treffen. Das Wort Scheinselbstständigkeit kennt jeder Freelancer in Deutschland. Wie die Prüfung tatsächlich abläuft, wissen die wenigsten. Genau dort passieren die teuren Fehler.
In einem 9am-Webinar, moderiert von Gründer Marc Clemens, hat Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald erklärt, wie diese Fälle in der Praxis laufen. Grunewald vertritt seit über 20 Jahren Freelancer und Auftraggeber in Statusverfahren und gilt als einer der bekanntesten Experten für das Thema in Deutschland.
Scheinselbstständig ist niemand für immer
Grunewald räumt gleich zu Beginn mit einem Missverständnis auf, das die ganze Debatte prägt. Scheinselbstständigkeit ist kein Status, den man hat. Sie ist eine noch offene Frage.
"Scheinselbstständig ist niemand permanent. Das geht nicht, das ist Unsinn", sagt er.
Am Ende landet jede bezahlte Tätigkeit in einer von drei Schubladen: echt selbstständig, selbstständig mit Rentenversicherungspflicht oder abhängig beschäftigt. "Scheinselbstständig" heißt nur: sieht nach Selbstständigkeit aus, wurde aber noch nicht bewertet. Und bewertet wird immer ein einzelnes Auftragsverhältnis, nie die Person. Eine generelle Feststellung "du bist selbstständig" gibt es nicht. Dass ein Projekt sauber durchgeht, sagt nichts über dein nächstes bei einem anderen Auftraggeber.
Im Gesetz stehen zwei Sätze. Der Rest ist Rechtsprechung
Was steht eigentlich im Gesetz? Erstaunlich wenig. § 7 SGB IV definiert Beschäftigung als "nichtselbständige Arbeit" und nennt zwei Anhaltspunkte: eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Das war's.
Weil sich mit zwei Sätzen kein Streitfall entscheiden lässt, haben die Sozialgerichte über zwei Jahrzehnte Kriterien entwickelt, Dutzende inzwischen. Die wichtigsten laut Grunewald:
- Wie stark gibt der Auftraggeber Inhalt, Zeit, Ort und Art der Arbeit vor?
- Wie tief steckst du in seinen Abläufen und seinem Team?
- Gibt es feste Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten oder Urlaubsregelungen?
- Arbeitest du mit eigenen Arbeitsmitteln oder mit gestellten?
- Trägst du ein echtes unternehmerisches Risiko, etwa über erfolgsabhängige Vergütung?
Kein einzelnes Kriterium entscheidet den Fall. Das BMAS bestätigt, was Grunewald im Webinar betont: Es zählt das Gesamtbild, und wenn Vertrag und Alltag auseinanderlaufen, gewinnt der Alltag. Aus seiner Praxis ergänzt er: "Ich habe bis heute wirklich nie zwei identische Fälle gehabt." Urteile geben Orientierung, aber am Ende wird jedes Auftragsverhältnis einzeln bewertet.
Dein Auftraggeber ist, wer deine Rechnung bezahlt
Viele Freelancer arbeiten im Dreiecksverhältnis: Ein Endkunde will die Leistung, dazwischen sitzt ein Vermittler oder eine Unternehmensberatung, und dein Vertrag läuft mit dem Vermittler. Rechtlich ist der Vermittler dein Auftraggeber. Der Endkunde spielt für die Bewertung keine Rolle, auch nicht bei einer Kette aus zwei oder drei Zwischenhändlern.
Das hat zwei Seiten. Wer sagt "ich habe doch für viele Unternehmen gearbeitet", meint oft viele Endkunden über denselben Vermittler. Für die Rentenversicherung ist das ein Auftraggeber. Und der Vermittler kann sich auch nicht wegducken: Wird geprüft, rechnet man ihm zu, was beim Endkunden tatsächlich passiert.
Zwei Risiken, die völlig unterschiedliche Leute treffen
Jetzt kommt der Teil, den der Sammelbegriff verdeckt. Es gibt zwei getrennte Risiken, und sie liegen auf verschiedenen Seiten des Tischs.
Risiko eins ist die Scheinselbstständigkeit selbst: Das Projekt wird als abhängige Beschäftigung eingestuft. Dieses Risiko trägt zu 100 Prozent der Auftraggeber. Er zahlt die Beiträge nach, bis zu vier Jahre rückwirkend, und keine Vertragsklausel wälzt das auf dich ab. Grunewald ist da deutlich: Solche Klauseln stehen ständig in Verträgen und sind schlicht nicht durchsetzbar.
Risiko zwei gehört dir allein. Nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI wird rentenversicherungspflichtig, wer echt selbstständig ist, aber keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt und "auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber" arbeitet. Der bestandene Selbstständigkeits-Check beendet die Prüfung also nicht, die Rentenfrage kommt direkt danach. Nachzahlungen sind wieder für vier Jahre möglich.
Und die berühmte Fünf-Sechstel-Regel, nach der ein Kunde mit mehr als fünf Sechsteln deines Umsatzes als einziger Auftraggeber gilt? Grunewalds Antwort hat viele im Webinar überrascht: "Das ist eine Erfindung der Rentenversicherung." Die Schwelle steht nicht im Gesetz, und kein Gericht hat sie je bestätigt. Der Gesetzgeber hat "auf Dauer" und "im Wesentlichen" bewusst offen formuliert. Trotzdem gut zu wissen: Die Rentenversicherung wendet ihren Maßstab in der Praxis an und wertet grob ein Jahr beim selben Auftraggeber als "auf Dauer".
Ein weiterer Mythos, den Grunewald abräumt: Einstellen löst nicht alles. Ein Mitarbeiter über der Minijob-Grenze (603 € im Monat, Stand 2026) erledigt zwar das Thema Rentenversicherungspflicht. Aber: "Der Mitarbeiter, um es ganz klar zu sagen, schützt nicht vor Scheinselbstständigkeit." Zwei verschiedene Fragen, zwei verschiedene Antworten.
Warum Grunewald vor dem schnellen Statusfeststellungsverfahren warnt
Der offizielle Weg zur Klarheit ist das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund: kostenfrei, im Schnitt rund drei Monate, mit verbindlichem Bescheid am Ende. Klingt vernünftig. Grunewald sieht das anders: "Ich persönlich habe mit Statusfeststellungsverfahren, vorsichtig gesagt, keine guten Erfahrungen gemacht."
Sein wiederkehrendes Muster: Beide Seiten stellen den Antrag gemeinsam, fest überzeugt vom Bilderbuchfall Selbstständigkeit, und bekommen einen negativen Bescheid, der jahrelange Verfahren nach sich zieht. Er begleitet das Verfahren nur, wenn ein Auftraggeber es vor der Vergabe ausdrücklich verlangt.
Was empfiehlt er stattdessen? Zwei Stellschrauben. Erstens das Papier: weg vom klassischen Rahmenvertrag, den Prüfer in- und auswendig kennen, hin zu Bestellungen plus AGB. Zweitens, noch wichtiger, die gelebte Praxis: Prüfer fragen später, wer dir Vorgaben gemacht hat, woher deine Informationen kamen, wann und wo du gearbeitet hast. Wer die Kriterien vor Projektstart kennt, kann diese Bedingungen gestalten. "Man kann das Risiko nicht auf null reduzieren", räumt Grunewald ein. "Aber man kann es deutlich reduzieren."
Auch eine GmbH hilft, vor allem, weil Prüfungen bei Verträgen mit Einzelpersonen ansetzen und juristische Personen selten überhaupt angeschaut werden. Rechne vorher aber gegen, dass du damit steuerliche Freiberufler-Vorteile verlierst.
Deine Checkliste für ein sauberes Setup
Die Kriterien prüfen, auf die es ankommt
- Du entscheidest selbst, wie, wann und wo du arbeitest, soweit das Projekt es zulässt
- Du bleibst außerhalb des Organigramms: keine interne Mailadresse als Teammitglied, keine Pflichtteilnahme an jedem internen Meeting
- Du arbeitest mit eigenem Laptop, eigenen Tools und Lizenzen
- Dein unternehmerisches Risiko ist sichtbar: eigene Versicherungen, eigenes Marketing, idealerweise erfolgsabhängige Elemente im Honorar
- Du hast mehr als einen aktiven Auftraggeber oder einen konkreten Plan dorthin
Laufend dokumentieren
- Bestellungen, eigene AGB und Rechnungen decken sich mit der Realität
- Belege für deine Unabhängigkeit sammeln: eigene Projektplanung, abgelehnte Aufgaben außerhalb des Scopes, parallele Kundenprojekte
- Bei jedem Dreiecksverhältnis festhalten, wer dein Vertragspartner ist
- Die Umsatzverteilung pro Jahr im Blick behalten, denn die Konzentration auf einen Zahler ruft die Rentenversicherung auf den Plan
Vor einer Statusfeststellung nachdenken
- Das Verfahren nicht leichtfertig "zur Sicherheit" starten, sondern vorher anwaltlich aufs konkrete Setup schauen lassen
- Wenn ein Konzernkunde es zur Bedingung macht: die praktische Seite vorher in Ordnung bringen
- Erst den Probelauf machen: Der kostenlose Scheinselbstständigkeitstest von 9am folgt der Logik der Prüfer und zeigt dir dein Risiko in wenigen Minuten
- Als Existenzgründer kannst du dich für drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, aber bedenke Grunewalds Hinweis: Damit bist du im System sichtbar
Die Freelancer, die Prüfungen unbeschadet überstehen, hatten kein Glück. Sie kannten die Kriterien, bevor die erste Rechnung rausging, und haben ihr Projekt danach aufgesetzt.
Mehr davon? 9am veranstaltet regelmäßig Webinare mit Experten wie Dr. Grunewald zu Recht und Business für Freelancer im DACH-Markt. Sei beim nächsten dabei oder bring deine Fragen zur Freelance Unlocked mit.
Dieser Artikel dient nur zur Information und ist keine Rechtsberatung.
Dieser Artikel basiert auf dem 9am-Webinar "Scheinselbstständigkeit vermeiden als Freelancer". Die komplette Aufzeichnung findest du oben im Video.