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Back Selbstständigkeit in Deutschland: Was das BMAS wirklich plant

Selbstständigkeit in Deutschland: Was das BMAS wirklich plant

Ein geleakter Gesetzentwurf hat Freelancer aufgeschreckt. Staatssekretärin Lilian Tschan erklärt, was wirklich geplant ist und bis wann.

Marc Clemens
Marc Clemens

Aug 26, 2026

Recht Zukunft der Arbeit Freelancer

Es kommt selten vor, dass sich die Nummer zwei des Bundesarbeitsministeriums vor einen Saal voller Freelancer stellt, deren Vertrauen in die Politik gerade auf einem Tiefpunkt liegt. Bei Freelance Unlocked 2026 hat Staatssekretärin Lilian Tschan genau das getan, wenige Wochen nachdem ein Referentenentwurf aus ihrem Haus geleakt worden war und die Community in Aufruhr versetzt hatte. Ihre Botschaft: Die Reform kommt noch dieses Jahr, und sie soll Selbstständigkeit nicht erschweren, sondern erleichtern.

Lilian Tschan ist seit Februar 2022 beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und arbeitet seit 2018 im Ministerium, zunächst als Leiterin des Leitungsstabs. Wenige Reformen der letzten Jahre rund um Arbeit und soziale Sicherung sind ohne ihren Schreibtisch ausgekommen. Umso interessanter, was sie in Berlin zwischen den Zeilen sagte und was nicht.

Freiheit gegen Absicherung: die Ausgangslage

Tschan eröffnete mit einer Szene aus der Kita ihres Sohnes. Bei einer Diskussion über Kinderkrankentage sagte eine Mutter:

„Ich wäre als Selbstständige froh, wenn ich überhaupt einen Kinderkrankentag nehmen könnte." (zitiert von Lilian Tschan)

Für Tschan bringt der Satz das Grundthema auf den Punkt: die Spannung zwischen Freiheit und Absicherung. Rund 3,5 Millionen Menschen sind in Deutschland im Haupterwerb selbstständig, mehr als die Hälfte davon solo. Sie gestalten ihre Arbeit selbst, aber wenn ein Auftrag wegbricht oder sie selbst ausfallen, übernimmt niemand.

Dass Selbstständige mit Umbrüchen umgehen können, illustrierte sie mit Beispielen aus der Pandemie: Veranstalter von Abenteuertouren, die erst einen mobilen Kaffeestand aufzogen und heute ein Eiscafé auf dem elterlichen Bauernhof betreiben. Messebauer, die digitale Lernplattformen entwickeln. Grafikdesigner, die nach Jahren in Werbeagenturen jetzt mit KI Lernmaterialien für Schulen erstellen. Und sie griff den Buchtitel von Sarah Weber aus dem Konferenzprogramm auf („Die Welt geht unter und ich muss trotzdem arbeiten") und erweiterte ihn augenzwinkernd: KI kann eigentlich alles, was ich kann, nur schneller und günstiger, und ich brauche trotzdem ein Geschäftsmodell.

Als Grundlage der Reformpläne nannte sie den Forschungsbericht zur sozialen Lage von Selbstständigen, für den im Auftrag des BMAS mehr als 2.000 Selbstständige repräsentativ befragt wurden. Die Ergebnisse, wie sie sie zusammenfasste: Viele Selbstständige stehen wirtschaftlich solide da, vor allem die mit eigenen Mitarbeitern. Für etwa jede fünfte selbstständige Person ist die Lage dagegen deutlich schwieriger, mit geringen Rücklagen und wenig Puffer für Krisen. Solo-Selbstständige verdienen im Schnitt deutlich weniger als Selbstständige mit Angestellten und sichern sich schlechter ab. Freelancer wiederum beschreibt der Bericht als hochqualifizierte, spezialisierte Teilgruppe, früher vor allem in Journalismus und Medien, heute sehr häufig in der IT.

Statusfeststellung: die Leitplanken der Reform

Zum geleakten Entwurf selbst schwieg Tschan, das Papier steckt in der regierungsinternen Abstimmung. Stattdessen nannte sie die Leitplanken, nach denen ihr Haus die Reform der Statusfeststellung baut:

  • Der Wille der Vertragsparteien bekommt mehr Gewicht. „Wenn Selbstständigkeit ausdrücklich gewollt ist, dann muss das Recht das grundsätzlich auch akzeptieren und ermöglichen."
  • Aber kein reines Wunschkonzert. Die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung könne nicht allein im Belieben des Einzelnen stehen. Wer meint, den Schutz der Solidargemeinschaft nicht zu brauchen, könne sich täuschen, siehe Coronapandemie.
  • Selbstständigkeit heißt unternehmerisches Handeln, und zwar nach außen erkennbar. Welche Chancen und Risiken ein Gesetz als unternehmertypisch definiert, werde im Verfahren noch „lebhaft diskutiert".
  • Keine Branchen-Sonderregeln. Die Reform soll für alle Berufsgruppen gelten, sonst müsste der Gesetzgeber ständig nachschärfen.
  • Praxistauglich und möglichst unbürokratisch, unter Einbeziehung der Verbände.

Der Zeitplan ist ambitioniert: Ziel ist eine neue Regelung bis Ende 2026. Hintergrund ist das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts, das vor allem Bildungsträger und Lehrkräfte in die Sozialversicherungspflicht rückte. Die Übergangsregelung dazu wurde bis Ende 2027 verlängert, damit zwischen neuem Gesetz und Inkrafttreten genug Vorlauf bleibt.

Das erklärte Ziel formulierte sie im Q&A so deutlich wie selten jemand aus dem BMAS:

„Unser Ziel ist, diese Abgrenzung in Zukunft so klar und so einfach zu machen, dass das gar nicht mehr vorkommt." (Lilian Tschan über rückwirkende Statusentscheidungen)

Auf die Nachfrage, ob „Selbstständigkeit nicht erschweren" auch „Selbstständigkeit erleichtern" bedeute, antwortete sie: „Ganz klar, ja, ohne Einschränkung." Diese Sätze sind der Maßstab, an dem sich der finale Gesetzentwurf messen lassen muss.

Altersvorsorge: die Kommission hat geliefert

Beim zweiten großen Thema, der Altersvorsorgepflicht, verwies Tschan auf den Koalitionsvertrag: Selbstständige ohne obligatorisches Alterssicherungssystem sollen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen werden, um Lücken zu schließen und Altersarmut zu verringern. Details wollte sie der Alterssicherungskommission nicht vorwegnehmen, deren Abschlussbericht damals „in den kommenden Tagen" erwartet wurde.

Inzwischen liegt der Bericht vor: Die Kommission empfiehlt tatsächlich eine Rentenversicherungspflicht für künftige und bestehende Selbstständige, mit Opt-out-Möglichkeit für Bestandsselbstständige. Die Verbände knüpfen ihre Zustimmung an Bedingungen, allen voran eine Beitragsgestaltung, die Selbstständige nicht stärker belastet als Angestellte samt Arbeitgeberanteil.

Bemerkenswert war die Reaktion des Saals: Als Moderator Marc Clemens fragte, ob die gesetzliche Rente wirklich der richtige Weg sei, brandete Applaus auf. Tschan verteidigte das System, es biete im internationalen Vergleich viel und decke anders als die meisten privaten Verträge auch Reha und Erwerbsminderung ab. Zugleich räumte sie ein, dass die umlagefinanzierte Rente für die demografische Realität neu aufgestellt werden muss, über alle drei Säulen hinweg.

KSK und Plattformarbeit: die leiseren Baustellen

Zwei Punkte aus dem Vortrag gingen fast unter, betreffen aber viele Kreative und Solo-Selbstständige. Erstens die Künstlersozialkasse: Tschan nannte sie eine Erfolgsgeschichte, deren Finanzierung ins digitale Zeitalter geholt werden muss. Wer von kreativer Arbeit profitiert, soll zur Absicherung beitragen, egal ob die Verwertung digital oder analog stattfindet. Gemeint sind vor allem große Plattformen.

Zweitens die EU-Plattformrichtlinie, die bis Ende 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Kern ist eine widerlegbare Vermutungsregel, die die Statusklärung im Arbeitsrecht erleichtern soll. Tschan betonte, echte Selbstständigkeit auf Plattformen bleibe möglich: „Es ist nicht unser Ziel, das komplett zu unterbinden." Sie unterschied klar zwischen Liefer- und Kurierdiensten, wo valide Zahlen schlechte Arbeitsbedingungen belegen, und anderen Bereichen, in denen die Gesetzgebung differenzieren werde.

Was du aus der Session mitnehmen solltest

Wer zwischen den Zeilen liest, kann drei Dinge festhalten. Erstens: Das BMAS hat sich öffentlich auf Tempo festgelegt, ein Gesetzentwurf zur Statusfeststellung soll noch 2026 kommen. Zweitens: Die Richtung stimmt zumindest verbal, mehr Gewicht für den Parteiwillen, klare Kriterien, keine rückwirkenden Überraschungen. Drittens: Bei der Altersvorsorge läuft es auf eine Pflicht mit Gestaltungsspielraum hinaus, und wie groß dieser Spielraum wird, entscheidet sich jetzt.

Bis dahin gilt das aktuelle Recht. Was Scheinselbstständigkeit heute rechtlich bedeutet und wie du dein Risiko einschätzt, liest du in unserem Grundlagenartikel zur Scheinselbstständigkeit. Wo dein eigenes Setup nach den aktuellen Kriterien steht, zeigt dir der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am in ein paar Minuten.

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Dieser Artikel dient nur zur Information und ist keine Rechtsberatung.

Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel basiert auf der Session von Lilian Tschan bei Freelance Unlocked 2026. Den ganzen Vortrag findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.

Marc Clemens

Founder & Product Builder

Marc baut seit über zehn Jahren Recruiting- und Job-Marktplätze. Mit 9am will er Freelance-Arbeit für beide Seiten einfacher machen, nebenbei organisiert er die Freelance-Unlocked-Konferenz.

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