Ab dem 2. Dezember 2026 gilt die EU-Plattformrichtlinie in allen Mitgliedstaaten. Artikel 5 stellt eine widerlegliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses auf, sobald Tatsachen für Leitung und Kontrolle auf einer digitalen Plattform sprechen, das verschiebt die Beweislast zur Plattform, statt jemanden automatisch umzustufen. Die Regeln zum algorithmischen Management, Transparenz, menschliche Aufsicht, ein Recht auf Überprüfung, gelten auch für echte Selbstständige. Direkte Kundenbeziehungen ohne organisierende und überwachende Plattform fallen komplett heraus. Sortier deine Kanäle in Direktkunden und Plattformen und prüf deine eigenen Verträge an denselben Fragen zu Leitung und Kontrolle.
Am 2. Dezember 2026 läuft eine Frist ab, die kaum ein Freelancer im Kalender hat. Bis dahin müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Plattformarbeit in nationales Recht gegossen haben. Artikel 29 lässt da keinen Spielraum.
Wenn du deine Projekte über einen Marktplatz findest, geht dich dieses Datum etwas an. Wenn deine Kunden dich direkt beauftragen, größtenteils nicht. Der Unterschied ist zwanzig Minuten wert, denn die Kriterien der Richtlinie sind genau die, die ein deutscher Prüfer längst an deine Verträge anlegt.
Eine Sache vorweg, damit sie nicht später kommt: 9am ist selbst eine Plattform. Ein Text über Plattformregulierung ist für uns nicht neutral. Deshalb halten wir uns hier an den Gesetzestext und den offiziellen Stand und sagen offen, wo wir darin stehen.
Was die Richtlinie wirklich regelt
Zwei Dinge, und die werden ständig verwechselt.
Das erste ist eine Vermutung. Artikel 5 stellt das Vertragsverhältnis zwischen einer digitalen Arbeitsplattform und der Person, die über sie arbeitet, unter die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses, sobald Tatsachen für Leitung und Kontrolle sprechen. Das entscheidende Wort ist Vermutung. Niemand wird automatisch umgestuft. Was sich ändert, ist die Beweislast: Sprechen die Tatsachen für Leitung und Kontrolle, muss die Plattform belegen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt, und nicht mehr die arbeitende Person das Gegenteil. Welche Tatsachen das genau sind, legt jeder Mitgliedstaat nach seinem eigenen Recht fest.
Das zweite ist das algorithmische Management, und dieser Teil gilt ausdrücklich auch für echte Selbstständige. Artikel 1 Absatz 2 nimmt Personen, die keinen Arbeitsvertrag und kein Arbeitsverhältnis haben, ausdrücklich mit hinein. Praktisch heißt das: Transparenz über die automatisierten Systeme, die dich beobachten und über dich entscheiden, Grenzen dafür, welche personenbezogenen Daten diese Systeme verarbeiten dürfen, menschliche Aufsicht statt Blackbox und ein Recht auf menschliche Überprüfung wichtiger Entscheidungen. Falls dich irgendwann ein Algorithmus vom Account aussperrt, ist das dein Kapitel.
Das BMAS fasst die zweite Hälfte in einer Zeile zusammen: Transparenzpflichten, verpflichtende Überwachung der algorithmischen Systeme, Datenportabilität zwischen Plattformen und die menschliche Letztentscheidung bei weitreichenden Entscheidungen.
Welche Plattformen erfasst sind und welche nicht
Artikel 2 definiert die digitale Arbeitsplattform über vier Merkmale, die alle zusammen vorliegen müssen. Die Dienstleistung wird zumindest teilweise aus der Ferne und elektronisch erbracht. Sie wird auf Verlangen eines Empfängers erbracht. Die Organisation der Arbeit von Einzelpersonen ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil, kein Nebeneffekt. Und die Plattform setzt automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme ein.
Das letzte Merkmal ist der Filter. Ein Dienst, der zwei Parteien zusammenbringt und sich danach heraushält, sieht anders aus als einer, der dir Aufträge zuteilt, den Preis setzt, deine Bearbeitungszeit misst und dich anschließend bewertet.
Noch wichtiger für die Leserschaft dieses Blogs ist die andere Grenze. Direkte Kundenbeziehungen fallen komplett heraus. Der Umsetzungstracker von Remote Work Europe formuliert das ohne Weichzeichner: Wer für einen Kunden in der EU auf Basis eines eigenen Vertrags, eigener Rechnungen und der eigenen Website arbeitet, ist nicht erfasst. Was dir in dieser Konstellation an Scheinselbstständigkeitsrisiko droht, kommt aus dem nationalen Recht, nicht aus dieser Richtlinie.
Und 9am? Wir listen und matchen Projekte und geben dir Werkzeuge, um das Geschäft drumherum zu führen. Wir teilen dir keine Arbeit zu, setzen deinen Satz nicht fest und beaufsichtigen deine Leistung nicht. Vertrag und Geld laufen zwischen dir und dem Kunden. Das ist die ehrliche Beschreibung, und es ist genau die Art Beschreibung, die jede Plattform ab Dezember juristisch statt werblich liefern können muss.
Was die Bundesregierung sagt und was sie noch nicht veröffentlicht hat
Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sprach auf der Hauptbühne der Freelance Unlocked 2026 über die Richtlinie, nach eigener Aussage direkt von der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf kommend. Den Mechanismus fasste sie knapp zusammen:
"Im Kern geht es darum, die Statusklärung im Arbeitsrecht zu erleichtern. Sprich: Liegt ein Arbeitsverhältnis vor oder echte Selbständigkeit? Dazu sieht die Richtlinie eine widerlegliche Vermutungsregelung vor." (Lilian Tschan)
Und dann kam der Satz, auf den der Saal gewartet hatte:
"Echte Selbständigkeit im Plattformbereich bleibt auch mit der Umsetzung der Richtlinie weiterhin möglich. Es ist nicht unser Ziel, das komplett zu unterbinden." (Lilian Tschan)
Tschan zog außerdem die Linie, an der die ganze Debatte hängt: Plattformarbeit ist nicht gleich Plattformarbeit. Bei Liefer- und Kurierdiensten gebe es sehr valide Zahlen zu schlechten Arbeitsbedingungen und nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, und zu Menschen, die nicht ganz aus eigenem Antrieb selbstständig sind. In anderen Bereichen fehlten diese Zahlen, und die Gesetzgebung werde entsprechend differenzieren. Ob das in jedem Bereich funktioniert, sagte sie selbst, sei eine andere Frage.
Genf war dabei kein Nebensatz. Am 12. Juni 2026, in der Woche ihres Auftritts in Berlin, hat die Internationale Arbeitskonferenz das Übereinkommen 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie angenommen, den ersten weltweiten Standard dieser Art. Er erstreckt Rechte, die bisher Beschäftigten vorbehalten waren, auf Menschen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses und verlangt Schutzmechanismen für automatisierte Entscheidungen, inklusive Transparenz und einer Möglichkeit, sie überprüfen zu lassen. Europa ist mit dieser Richtung nicht mehr allein.
Jetzt der unangenehme Teil des Zeitplans. Bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels lag kein deutscher Referentenentwurf vor. Die jüngste offizielle Auskunft stammt vom 24. April 2026, als der Bundestags-Pressedienst meldete, das Ministerium erarbeite die Umsetzung, mit ausdrücklichem Hinweis auf die Dezemberfrist und auf ein mögliches Direktanstellungsgebot für Subunternehmer von Lieferplattformen. Im Mai 2026 berichtete DLA Piper die Position der Regierung, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs über die Plattformarbeit hinaus sei derzeit nicht geplant. Das ist der Satz, den du im Auge behalten solltest: Er entscheidet, ob daraus ein enges Gig-Economy-Gesetz wird oder eine Regel, die jeden Projektvertrag im Land berührt.
Mit der Verspätung ist Deutschland nicht allein. Im Mai 2026 hatte einzig Italien einen Entwurf im parlamentarischen Verfahren, Spanien immerhin eine Konsultation. Der Rest hatte Absichtserklärungen und keinen Text.
Für gut hält die Vermutungsregel längst nicht jeder. Das Institut der deutschen Wirtschaft veröffentlichte im Mai 2026 einen Kurzbericht von Holger Schäfer, der die Vermutung für empirisch nicht ausreichend belegt hält. Systematische Daten zu Plattformbeschäftigten gebe es über Fallstudien hinaus kaum, und die Regel könne die Rechtsunsicherheit für Selbstständige in Deutschland weiter erhöhen, deren Zahl ohnehin seit Jahren sinkt. Was auch immer du politisch davon hältst, die Warnung lohnt sich zu merken: Eine Vermutung, die für Kurierfahrer gedacht ist, kann so schlecht formuliert werden, dass sie eine Senior-Entwicklerin mitnimmt.
Die größere Geschichte ist die deutsche Statusreform, und sie kollidiert mit dieser hier
Selbstständige in Deutschland haben es gerade mit zwei Gesetzgebungsvorhaben zu tun, und nur eines kommt aus Brüssel.
Auf der Freelance Unlocked ging das Expertenpanel direkt im Anschluss an Tschan den geleakten Entwurf zur "neuen Selbstständigkeit" durch. Professor Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, referierte die Struktur: Beide Seiten gehen bei Vertragsschluss übereinstimmend von Selbstständigkeit aus, der Auftragnehmer darf sich vertreten lassen, mindestens zwei von vier unternehmerischen Merkmalen liegen vor, unmittelbar vorher bestand kein Beschäftigungsverhältnis bei diesem Auftraggeber, und der Auftraggeber meldet den Beginn innerhalb von sechs Wochen.
Silke Becker, Director Legal & Compliance bei Etengo, benannte dann, was in diesem Entwurf fehlt. Genau hier reiben sich die beiden Vorhaben:
"Ich kann neuer Selbstständiger sein, ich kann aber angewiesen werden, und ich glaube, die Kunden werden das nutzen. Und ich kann eingegliedert werden, weil das ja der Vorteil ist, den die Kunden haben. Sie müssen sich in den Projekten überhaupt nicht mehr darum kümmern." (Silke Becker)
Lies das neben Artikel 5. Die EU baut eine Vermutung, die genau dann greift, wenn Weisung und Kontrolle da sind. Der deutsche Entwurf schafft eine Kategorie von Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht, in der Weisung und Eingliederung nicht mehr entscheiden. Zwei Gesetze, zwei gegenläufige Instinkte, im selben Jahr.
Jörn Freynick, Generalsekretär der BAGSV, will die Definition eine Ebene höher ziehen: Geprüft werden soll, ob jemand ein Unternehmen betreibt, nicht ob ein einzelner Auftrag ordentlich aussieht. Sein Beispiel ist ein Mitglied, dem man das unternehmerische Risiko an der gesamten Tätigkeit ansieht und das trotzdem als scheinselbstständig gelten kann, weil bei einem bestimmten Auftrag das eigene Equipment nicht gebraucht wurde.
Die Kriterien stecken längst in deinen Verträgen
Hier kommt die Brücke in die Praxis, und deshalb ist das keine reine Brüssel-Nachricht.
Weisung und Kontrolle, Eingliederung in eine fremde Organisation, wer die Zeiten vorgibt, wer die Werkzeuge stellt, ob du für einen Kunden arbeitest oder für mehrere: Das sind die Fragen, an denen die EU-Vermutung hängt, dieselben Fragen stellt die deutsche Statusfeststellung, und dieselben stellt ein Prüfer, wenn dein Kunde eine Betriebsprüfung bekommt. Die Richtlinie hat diese Kriterien nicht erfunden. Sie hat nur die Beweislast verschoben, und das ausschließlich für Plattformarbeit.
Der sinnvolle Zug bleibt damit derselbe wie im letzten Jahr: Prüf dein eigenes Setup an diesen Kriterien und räum auf, solange niemand hinschaut. Der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am geht die gleichen Fragen in ein paar Minuten durch. Was die Begriffe bedeuten, steht in unserem Text zur Scheinselbstständigkeit und ihren rechtlichen Grundlagen, und was der deutsche Entwurf ändern würde, in unserem Beitrag zur geplanten Statusreform.
Eine Fußnote für alle mit Grenzverkehr: Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, die Richtlinie gilt dort also nicht, und Statusfragen laufen dort nach eigener AHV-Logik. Wenn du in die Schweiz oder aus der Schweiz heraus arbeitest, ist unser Leitfaden zum Freiberuflichsein in der Schweiz der bessere Startpunkt.
Was du am Montag machst
- Sortier deine Kanäle in zwei Stapel. Direktkunden auf die eine Seite, Marktplätze und Vermittler auf die andere. Nur der zweite Stapel fällt in den Anwendungsbereich, und der ist bei den meisten kürzer als gedacht.
- Stell jeder Plattform die vier Fragen. Organisiert sie die Arbeit oder listet sie sie nur? Setzt oder deckelt sie deinen Preis? Misst sie, wie du arbeitest? Entscheidet ein Algorithmus über deinen Account oder dein Ranking? Schreib die Antworten auf. Damit weißt du mehr als die meisten, die online darüber streiten.
- Frag eine Plattform nach ihrer Algorithmus-Auskunft. Ab Dezember ist Transparenz über automatisierte Überwachung und Entscheidungen auch dir als echter Selbstständigen geschuldet. Die Qualität der Antwort sagt einiges über den Anbieter.
- Mach den Statuscheck für deine zwei größten Kunden. Weisung, Eingliederung, Betriebsmittel, Ausschließlichkeit. Eine Viertelstunde mit dem Test ist besser als eine Überraschung in der Prüfung.
- Verfolg den deutschen Entwurf statt der Schlagzeilen. Wenn der Entwurf kommt, lies zuerst den Anwendungsbereich: nur Plattformarbeit oder mehr. Die Verbände werden es laut sagen, und genau dann ändert Feedback noch Text.
Gesetzgebung ist langsam, deine Projektpipeline wartet nicht darauf. Wenn Aufträge lieber über direkte Verträge mit Unternehmen in DACH zu dir kommen sollen: Leg dir ein kostenloses Profil auf 9am an und lass sie auf das matchen, was du wirklich machst.
Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel greift die Sessions von Lilian Tschan und das Expertenpanel zur Reform der Scheinselbstständigkeit bei Freelance Unlocked 2026 auf. Die ganzen Vorträge findest du oben in den Videos: freelanceunlocked.com.