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Reform der Scheinselbstständigkeit: Wo wir 2026 wirklich stehen

Von der stillen Jagd der Rentenversicherung bis zum geleakten Entwurf: drei Jahre Scheinselbstständigkeit, erzählt als eine Zeitleiste.

Marc Clemens
Marc Clemens

Aug 30, 2026

Recht Freelancer Versicherungen Scheinselbstständigkeit

Zum ersten Mal seit über 20 Jahren liegt eine echte Reform der Scheinselbstständigkeit auf dem Tisch. Die schlechte Nachricht: Der erste Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium war so daneben, dass ihn das Kanzleramt stoppte, bevor er offiziell verschickt werden konnte. Genau zwischen diesen beiden Sätzen spielt sich gerade alles ab, was für Freelancer in Deutschland wichtig ist.

Auf der Freelance Unlocked begleiten wir das Thema seit drei Jahren, und wenn man die Sessions von 2024 bis 2026 nebeneinanderlegt, erkennt man ziemlich genau, wohin sich die Debatte bewegt hat. Von „die DRV jagt Freelancer und die Politik schaut zu“ hin zu „das Gesetz kommt noch dieses Jahr, streiten wir über die Details“. Hier ist der Stand, Jahr für Jahr, und am Ende die Frage, die zählt: Was machst du jetzt damit?

2024: Die Spielregeln eines kaputten Systems

Bei Freelance Unlocked 2024 brachte Benno Grunewald, Fachanwalt für Steuerrecht mit über 20 Jahren Erfahrung in DRV-Verfahren, das Grundproblem auf eine einfache Formel: Es gibt rechtlich nur drei Status. Angestellt, selbstständig ohne Pflichten oder selbstständig mit Rentenversicherungspflicht. „Scheinselbstständigkeit“ ist kein eigener Status, sondern nur das Etikett für den Moment, in dem noch niemand entschieden hat, welches Fach zutrifft.

Seine Botschaft an Freelancer war damals vor allem Verteidigung. Halte Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht strikt auseinander, denn beim einen trägt dein Auftraggeber das Nachzahlungsrisiko, beim anderen du selbst. Achte auf die Fünf-Sechstel-Grenze beim Umsatz mit einem einzigen Vertragspartner. Baue dein Vertragswerk lieber auf AGB plus Einzelbestellungen als auf einen Rahmenvertrag, den die DRV als Beleg für eine Dauerbeziehung liest. Und vom Statusfeststellungsverfahren im laufenden Projekt riet er schlicht ab: „Lassen Sie die Finger davon.“ Die Details stehen in unserem Artikel zu Rentenversicherungspflicht und Verträgen.

Bemerkenswert im Rückblick: 2024 sprach niemand ernsthaft davon, dass sich das Gesetz selbst ändern könnte. Es ging darum, in einem unveränderlichen System nicht unterzugehen.

2025: Die Rechtslage, die bis heute gilt

Ein Jahr später erklärte Dr. Hartmut Paul, Experte für Sozialversicherungsrecht und früher selbst Prüfer bei der Rentenversicherung, warum das System so unberechenbar wirkt. Dr. Paul ist inzwischen verstorben. Seine Session gehört zu den klarsten, die je auf einer Freelance Unlocked liefen, und seine Einordnung trägt noch immer.

Der Kern: Im Gesetz steht fast nichts. § 7 SGB IV nennt als Anhaltspunkte für Beschäftigung nur Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation. Alles Weitere haben Gerichte über Jahrzehnte entwickelt, und entschieden wird jeder Fall per Gesamtwürdigung aller Umstände. Deshalb kann dieselbe Vertragsklausel in einem Setup harmlos sein und im nächsten den Ausschlag geben. Das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV-Clearingstelle sollte Klarheit schaffen und wurde 2022 reformiert, mit befristeten Instrumenten wie der Prognoseentscheidung, die bis zum 30. Juni 2027 laufen. Dr. Paul kritisierte öffentlich, dass die Clearingstelle seitdem nur noch den Status feststellt, nicht mehr die konkreten Versicherungsfolgen. Wer die geltende Rechtslage im Detail nachlesen will: Scheinselbstständigkeit verstehen.

Und dann war da das Herrenberg-Urteil. Das Bundessozialgericht stufte 2022 eine Musikschullehrerin als abhängig beschäftigt ein, und die Folgen schwappten weit über den Bildungsbereich hinaus. Der Gesetzgeber schob eine Übergangsregelung nach § 127 SGB IV hinterher, die inzwischen bis Ende 2027 verlängert wurde. Herrenberg wurde zum Katalysator: Spätestens jetzt war auch der Politik klar, dass die Abgrenzung zwischen selbstständig und angestellt neu geregelt werden muss.

2026: Die Politik verspricht Lieferung noch dieses Jahr

Die Bundestagswahl brachte das Thema in den Koalitionsvertrag: Union und SPD versprechen dort eine „wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens“ für mehr Rechtssicherheit, verbunden mit einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Auf der Freelance Unlocked 2026 war das der rote Faden durch gleich drei Sessions.

Im Politikpanel am ersten Tag legte sich Wilfried Oellers (CDU/CSU), Berichterstatter für das Thema, fest: Rein parlamentarisch sei eine Verabschiedung noch 2026 möglich, und die Kriterien müssten endlich konkreter werden, weil Weisungsgebundenheit und Eingliederung allein „einfach zu dünn“ seien. Autorin und Podcasterin Cathi Bruns brachte die Ungeduld der Community auf den Punkt: Freie Arbeit zu liberalisieren sei „ein Konjunkturprogramm, das gar nichts kostet“.

Am zweiten Tag stand dann Lilian Tschan auf der Bühne, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dass sie überhaupt kam, war ein Signal. Ihre Zahlen aus dem BMAS-Forschungsbericht, für den über 2.000 Selbstständige repräsentativ befragt wurden: 3,5 Millionen Menschen sind im Haupterwerb selbstständig, mehr als die Hälfte solo. Viele stehen wirtschaftlich solide da, aber für etwa jede fünfte selbstständige Person ist die Lage deutlich schwieriger.

Zum Gesetzentwurf selbst durfte sie wenig sagen, ihre Leitplanken nannte sie trotzdem: Der Wille der Vertragsparteien soll künftig mehr Gewicht bekommen. Selbstständigkeit bedeutet unternehmerisches Handeln und muss sich nach außen erkennbar von Beschäftigung unterscheiden. Keine Sonderregeln für einzelne Branchen. Und das Ziel: eine neue Regelung bis Ende dieses Jahres. Auf meine Frage, ob die Reform Selbstständigkeit auch erleichtern soll, antwortete sie ohne Zögern: „Ja, ohne Einschränkung.“

„Unser Ziel ist, diese Abgrenzung in Zukunft so klar und so einfach zu machen, dass das gar nicht mehr vorkommt.“ (Lilian Tschan über nachträgliche Statusaberkennungen und Rückforderungen)

Genau diese Nachträglichkeit ist heute der Kern des Problems: Eine Prüfung Jahre später kann ein Auftragsverhältnis rückwirkend umdeuten, mit Nachzahlungen, die meist den Auftraggeber treffen und Freelancer den Auftrag kosten.

Der geleakte Entwurf: „neue Selbständigkeit“ im Detail

Direkt nach Tschans Vortrag ordnete ein Expertenpanel ein, was das BMAS tatsächlich plant. Auf der Bühne: Jörn Freynick, Generalsekretär der BAGSV und Leiter Politik beim VGSD, Silke Becker, Director Legal & Compliance bei Etengo, und Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a. D. Die drei kannten den Referentenentwurf, der eigentlich nie öffentlich werden sollte und im Frühsommer über die Presse durchsickerte, mitten in der regierungsinternen Abstimmung.

Schlegel fasste den Inhalt zusammen. Der Entwurf schafft eine neue Rechtsfigur namens „neue Selbständigkeit“: Eine Tätigkeit gilt als selbstständig, wenn vier Bedingungen zusammenkommen. Beide Seiten gehen bei Vertragsschluss übereinstimmend von Selbstständigkeit aus. Die Tätigkeit zeigt typische Merkmale unternehmerischen Handelns. Der Auftragnehmer war nicht unmittelbar vorher bei demselben Auftraggeber angestellt. Und der Auftraggeber meldet den Beginn der Tätigkeit innerhalb von sechs Wochen.

Unternehmerisches Handeln definiert der Entwurf so: Der Auftragnehmer muss das Recht haben, eine Vertretung zu stellen, und mindestens zwei von vier Merkmalen erfüllen: Verlustrisiko und Gewinnchance, nicht im Wesentlichen nur ein Auftraggeber, unternehmenstypische Aufwendungen, werbender Auftritt am Markt. Wer als „neuer Selbständiger“ gilt, wird rentenversicherungspflichtig: 18,6 Prozent auf 90 Prozent der vereinbarten Vergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, einbehalten und abgeführt vom Auftraggeber, wie bei Angestellten.

Der Haken, den Schlegel glasklar benannte: Das alles gilt nur für die Sozialversicherung. Arbeitsrecht und Steuerrecht bleiben ausdrücklich unberührt. Ein Betriebsrat kann also weiter prüfen lassen, ob du nicht doch Arbeitnehmer bist, und das Finanzamt kann Lohnsteuer verlangen, obwohl die Rentenkasse dich als selbstständig führt.

Warum die Experten den Entwurf zerlegen

Silke Becker, die als Unternehmensjuristin täglich mit solchen Konstellationen arbeitet, machte drei Punkte auf. Erstens die neue Rechtsfigur, die nur im Sozialversicherungsrecht existiert: „Das ist für einen Praktiker wie mich eine Katastrophe.“ Zweitens die Vertretungsklausel, die zwingend im Vertrag stehen muss, aber laut BMAS „ja nicht gelebt werden“ müsse. Wie soll sie Kunden raten, etwas hineinzuschreiben, das keiner meint? Drittens die Abführung durch den Auftraggeber, die aus einer Rechnung faktisch eine Lohnabrechnung macht. Ihr Fazit:

„Es ist an vielen Stellen nicht zu Ende gedacht. Es macht es so kompliziert.“ (Silke Becker)

Jörn Freynick nahm sich die Vertretungspflicht vor. Seine Pointe: Wer für die Freelance Unlocked eine bestimmte Rednerin bucht, will nicht, dass jemand anderes auftaucht. „Es bedeutet ja auch, dass jeder Selbständige einfach austauschbar ist.“ Genau das Gegenteil sei die Realität von Trainern, Beratern und Spezialisten, die wegen ihrer individuellen Erfahrung gebucht werden. Sein zweiter Kritikpunkt: Die Altersvorsorgepflicht war in allen bisherigen Kompromisslinien für neue Selbstständige gedacht. Der Entwurf will sie auf alle ausdehnen, auch auf die rund 95 Prozent, die längst vorsorgen, oft über laufende private Verträge oder Immobilien. Die BAGSV schickte nach eigener Aussage innerhalb weniger Tage über 40 Fragen ans Ministerium.

Schlegel selbst hält eine Vorsorgepflicht übrigens für unausweichlich, sie steht seit drei Legislaturperioden in Koalitionsverträgen, und im Alter rutschen prozentual doppelt so viele Selbstständige in die Grundsicherung wie Angestellte. Nur über das Wie streitet er: Der Staat dürfe ein Sicherungsziel verlangen, etwa ein gesichertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung, um die 1.000 bis 1.300 €. In welcher Form jemand vorsorgt, gesetzlich, privat, mit Aktien oder Immobilien, müsse aber frei bleiben. Auf dem Panel war das der Konsens: Positivkriterien ja, Statusbetrachtung der Person insgesamt statt jedes Einzelauftrags, Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit statt Zwangsroute in die gesetzliche Rente.

Wo die Reform jetzt steht

Der Zwischenstand, Ende August 2026: Der geleakte Entwurf ist gestoppt, das Kanzleramt hat die Versendung an die Ministerien angehalten. Union und SPD verhandeln, für die Union sitzt unter anderem Wilfried Oellers mit am Tisch. Das erklärte Ziel bleibt ein Gesetz noch in diesem Jahr, auch weil die Herrenberg-Übergangsregelung Ende 2027 ausläuft und die EU-Plattformrichtlinie bis Jahresende in nationales Recht umgesetzt werden muss. Parallel legt die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht vor, der auch die Frage behandelt, welche Gruppen künftig in die gesetzliche Rente einbezogen werden.

Offen ist fast alles Wichtige: Welche Positivkriterien es ins Gesetz schaffen. Ob die Vertretungsklausel fällt. Ob die Vorsorgepflicht nur für neue Selbstständige gilt oder für alle. Und ob am Ende ein Systemwechsel steht oder nur eine weitere Schicht Komplexität. Trotzdem war die Stimmung auf dem Panel vorsichtig optimistisch: Zum ersten Mal reden alle Beteiligten über Positivkriterien, und zum ersten Mal gibt es ein terminiertes Versprechen der Regierung.

Was du jetzt konkret tun solltest

Bis ein neues Gesetz in Kraft ist, gilt das alte Recht, inklusive aller Prüfungen. Daraus folgt eine klare To-do-Liste:

  1. Führe dein Business sichtbar wie ein Business. Mehrere Auftraggeber über die Zeit, eigene Ausrüstung, eigene Preise, eigener Marktauftritt, echtes Gewinn- und Verlustrisiko. Das schützt dich heute in der Gesamtwürdigung, und es sind exakt die Merkmale, die in jeder Reformvariante als Positivkriterien gehandelt werden. Was dabei zählt, steht in unserem Leitfaden zum Vermeiden von Scheinselbstständigkeit, und eine erste Einschätzung deines eigenen Setups liefert dir der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am in wenigen Minuten.
  2. Halte die Fünf-Sechstel-Grenze im Blick. Die Rentenversicherungspflicht nach geltendem Recht trifft dich, nicht deinen Auftraggeber. Ein zweiter echter Vertragspartner entschärft sie.
  3. Pflege deine Vertragshygiene. Vertrag und gelebte Praxis müssen zusammenpassen, keine Eingliederung in Team-Strukturen, keine Weisungen wie an Angestellte. Grunewalds AGB-plus-Bestellung-Ansatz bleibt aktuell.
  4. Starte oder dokumentiere deine Altersvorsorge. Eine Vorsorgepflicht kommt in irgendeiner Form, darin waren sich auf der Bühne alle einig. Wer nachweisen kann, dass er längst vorsorgt, ist in jeder denkbaren Übergangsregelung besser gestellt.
  5. Bring dich ein. Die Verbände verhandeln gerade über die Kriterien, die dein Geschäftsmodell in fünf Jahren bestimmen. Der VGSD sammelt dafür per Umfrage Daten von Selbstständigen, und Schlegels Rat an jeden Einzelnen war ernst gemeint: den örtlichen Bundestagsabgeordneten ansprechen, hartnäckig bleiben. „Nerven hilft.“

Der wirksamste Schutz bleibt dabei struktureller Natur: Wer nicht an einem einzigen Kunden hängt, hat bei fast jedem Kriterium bessere Karten. Eine breitere Projektpipeline im DACH-Markt baust du dir mit einem kostenlosen Profil auf 9am auf.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel basiert auf der Expertendiskussion zur Reform der Scheinselbstständigkeit und der Session von Lilian Tschan bei Freelance Unlocked 2026 sowie früheren Sessions von Benno Grunewald (2024) und Dr. Hartmut Paul (2025). Die Vorträge findest du oben im Video, und die nächste Ausgabe auf freelanceunlocked.com.

Marc Clemens

Founder & Product Builder

Marc baut seit über zehn Jahren Recruiting- und Job-Marktplätze. Mit 9am will er Freelance-Arbeit für beide Seiten einfacher machen, nebenbei organisiert er die Freelance-Unlocked-Konferenz.

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