Skip to content
Back Freiberuflich in der Schweiz arbeiten: 90-Tage-Regel, AHV und Personalverleih

Freiberuflich in der Schweiz arbeiten: 90-Tage-Regel, AHV und Personalverleih

Die Schweiz zahlt gut, aber echte Selbstständigkeit nachzuweisen ist hart. Melinda Braunkes Trick: Personalverleih als Geheimwaffe.

Marc Clemens
Marc Clemens

Jul 30, 2024

Recht Remote Work Finanzen

Unter 20 Prozent Abzüge für Steuern und Sozialabgaben, Auszahlung bis zum 5. des Folgemonats, Stundensätze auf vergleichbarem Niveau: Die Schweiz klingt für DACH-Freelancer wie ein Traumziel. Der Haken: Kaum ein Land legt die Latte für anerkannte Selbstständigkeit so hoch. Bei Freelance Unlocked 2024 erklärte Melinda Braunke, Senior Consultant und Head Temp bei der Zürcher Agentur Rockstar Recruiting, das Schweizer Level als das, was es ist: ein Spiel mit drei Endgegnern und einer Geheimwaffe.

Stand: Sommer 2024. Bewilligungs-, Steuer- und Sozialversicherungsregeln ändern sich. Prüfe vor einem konkreten Projekt die aktuellen Angaben der Schweizer Behörden.

Gegner 1: Kunden, die eine Anstellung verlangen

Wer zum ersten Mal mit Schweizer Konzernen oder Agenturen spricht, wundert sich: Viele setzen eine temporäre Anstellung voraus, statt einen Dienstleistungsvertrag mit deinem Einzelunternehmen zu schließen. Der Grund ist keine Schikane, sondern Risikomanagement. Die Schweizer AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung, prüft für jedes einzelne Projekt, ob wirklich Selbstständigkeit vorliegt. Kommt sie im Nachhinein zum Schluss, dass du faktisch Arbeitnehmer warst, trifft das vor allem deinen Kunden: Nachzahlung von Sozialabgaben, Strafen, Verwaltungsaufwand. Für dich selbst ist die Umqualifizierung erst einmal bequem, für das Unternehmen teuer. Genau deshalb sichern sich viele von vornherein ab.

Gegner 2: Die 90-Tage-Grenze

Der zweite Gegner entscheidet, ob und wie lange du dich überhaupt zum Arbeiten in der Schweiz aufhalten darfst. Die gute Nachricht: Bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr reicht für EU-Bürger das Meldeverfahren. Du meldest jeden Einsatztag vorab online in dem Kanton an, in dem dein Kunde sitzt, und arbeitest mit einem ganz normalen Dienstleistungsvertrag. Steuern und Sozialversicherung laufen weiter in Deutschland.

Das Modell passt auch für lange Projekte, solange die Präsenz kurz bleibt. Melindas Beispiel: ein Zwölf-Monats-Projekt, größtenteils remote, mit einer Woche vor Ort alle zwei Monate. Du bleibst unter 90 Tagen, alles easy. Ein beliebter Trick funktioniert dagegen nicht, wie im Q&A klar wurde: Verträge einfach in 90-Tage-Häppchen zu stückeln scheitert daran, dass die Grenze pro Kalenderjahr gilt. „Gut gedacht", so Melinda, „aber dann würde ich wahrscheinlich nicht hier stehen, wenn es so einfach wäre."

Ab dem ersten Arbeitstag über der Grenze brauchst du eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Als EU-Bürger hast du dank Freizügigkeitsabkommen Anspruch darauf, sobald ein Schweizer Arbeitsvertrag vorliegt: L für Kurzaufenthalte, B für längere, G für Grenzgänger. Und genau da beißt sich die Katze in den Schwanz: Die Bewilligung hängt am Arbeitsvertrag, nicht am Freelance-Auftrag.

Endgegner: Die AHV und ihre Kriterien

Der schwierigste Gegner ist die Anerkennung der Selbstständigkeit selbst. Maßgebend ist für die AHV nicht der Vertrag, sondern das tatsächliche Verhältnis zum Kunden: Wer auf eigenen Namen und eigene Rechnung arbeitet und das wirtschaftliche Risiko trägt, gilt als selbstständig, geprüft wird jeder Einzelfall.

„Ihr könnt noch so einen schönen Dienstleistungsvertrag formuliert haben: Wenn die AHV anhand der Kriterien feststellt, dass es sich nicht um eine Selbstständigkeit handelt, ist es letztendlich egal, was auf dem Papier steht." (Melinda Braunke)

Die Kriterien, die Melinda aufzählte, kommen dir aus der deutschen Debatte bekannt vor: Ist der Kunde dein einziger Auftraggeber? Bist du wirtschaftlich abhängig? Stellt er dir Laptop, Telefon oder eine interne E-Mail-Adresse? Musst du an Meetings teilnehmen, vor Ort oder zu festen Zeiten arbeiten? Läuft das Projekt länger als 90 Tage? Ab gut 50 Prozent deiner Arbeitsleistung für einen Kunden wird die AHV aufmerksam, und die meisten Kunden wollen 80 bis 100 Prozent. Ihr trockenes Fazit im Vortrag: Game over, das Schweizer System hat dich besiegt.

Die Logik dahinter ist übrigens dieselbe wie bei der deutschen Scheinselbstständigkeit. Wenn du wissen willst, wie dein Setup hierzulande abschneiden würde, brauchst du keine Behördenprüfung: Der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am zeigt dir in wenigen Minuten, wo du stehst. Mehr zu den deutschen Kriterien findest du in unserem Leitfaden zum Vermeiden von Scheinselbstständigkeit.

Die Geheimwaffe: Personalverleih

Melindas Lösung für alle drei Gegner heißt Personalverleih, das Schweizer Projektmodell der temporären Anstellung. Bevor du an die deutsche Arbeitnehmerüberlassung denkst und den Saal verlässt: In der Schweiz ist der Personalverleih ein etabliertes, bewilligungspflichtiges Modell unter Aufsicht des SECO, ohne das Schmuddel-Image des deutschen Schreckgespensts.

So funktioniert es: Der Kunde beauftragt den Verleiher mit einem Projekt, etwa neun Monate Java-Entwicklung. Du wirst für genau diese Projektlaufzeit beim Verleiher angestellt und an den Endkunden verliehen. Abgerechnet wird wie gewohnt nach Leistung, per Stundenzettel mit Stunden- oder Tagessatz. Vertraglich gibt es zwei Teile: einen Rahmenvertrag für Grundsätzliches wie Probezeit, Kündigung und Geheimhaltung, und einen Einsatzvertrag mit Stundensatz, Laufzeit und Aufgabe.

Was das Modell laut Melinda zur Geheimwaffe macht:

  • Scheinselbstständigkeit ist vom Tisch. Du bist angestellt, die AHV-Prüfung entfällt, und auch die Vorgaben großer Konzerne sind erfüllt. Dein Freiberufler-Status in Deutschland bleibt davon erst einmal unberührt.
  • Weniger Admin. Rechnungen, Mahnwesen, Lohnabrechnung übernimmt der Verleiher. Bei dir bleibt das Timesheet.
  • Schnelles, sicheres Geld. Statt 30 bis 45 Tagen Zahlungsziel kommt der Lohn bis zum 5. des Folgemonats. Das Ausfallrisiko, wenn der Endkunde nicht zahlt, trägt der Verleiher.
  • Soziale Absicherung. Nach zwölf Monaten in Schweizer Projekten hast du Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, was sich in der Pandemie für viele als wertvolles Netz erwies. Ab acht Stunden pro Woche bist du zudem unfallversichert, auch in der Freizeit, vom Mountainbike-Sturz abwärts. In die Pensionskasse zahlst du ein, und das Guthaben kann unter Umständen nach Projektende ausgezahlt werden.

Steuern: Warum der Wohnkanton über Tausender entscheidet

Bei einer Anstellung über 90 Tagen mit Bewilligung zahlst du Steuern in der Schweiz, als Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen, gemischt aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer. Grundlage ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland: Schweizer Einkünfte werden nur in einem der beiden Länder versteuert, entscheidend ist der Lebensmittelpunkt.

Melindas Beispielrechnung: ein lediger Fullstack-Entwickler, 45, neun Monate Projekt in Zürich, 100 Franken Brutto-Stundensatz, 160 Stunden im Monat. Wohnt er im Kanton Zug, liegt die Quellensteuer in ihrem Beispiel bei 10,62 Prozent, und Sozialabgaben plus Steuer bleiben zusammen unter 20 Prozent. Wohnt er in Zürich, sind es 16,64 Prozent Steuer, ein Unterschied von mehreren tausend Franken netto im Projektverlauf. Pendeln kann sich in der Schweiz also buchstäblich auszahlen.

Ihr wichtigster Praxistipp betrifft die Ratenverhandlung: Frag immer nach, ob ein genannter Stundensatz dein Brutto ist oder das Arbeitgeber-Brutto. Im Arbeitgeber-Brutto stecken noch rund 10 Prozent Arbeitgeberkosten, bevor deine Abzüge überhaupt anfangen. Zwei Agenturen, die beide „100 Franken" sagen, können netto rund 10 Prozent auseinanderliegen. Seriöse Verleiher schicken dir eine Musterabrechnung, mit der du zu deinem Steuerberater gehen kannst. Melinda selbst sagte im Vortrag ausdrücklich, dass sie keine Steuerberaterin ist und jede Konstellation einzeln geprüft gehören muss, gerade wenn nebenher ein deutsches Unternehmen weiterläuft: Die Anstellung bringt keinen Umsatz in deine Firma, die laufenden Kosten bleiben.

Für wen sich das Level lohnt

Bleibst du remote in Deutschland und unter 90 Präsenztagen, brauchst du das alles nicht: normaler Dienstleistungsvertrag, Meldeverfahren, Rechnung ohne Mehrwertsteuer per Reverse-Charge. Eine deutsche GmbH ändert an den Schweizer Regeln übrigens nichts, sobald eine Person dauerhaft vor Ort arbeitet, und rein remote arbeiten lassen mögen Schweizer Kunden nach der Pandemie wieder deutlich weniger. Wer aber regelmäßig vor Ort sein will oder muss, kommt am Personalverleih kaum vorbei, und bekommt dafür Projekterfahrung in einem der innovativsten Märkte Europas, von Blockchain bis Medtech, plus ein Modell, das finanziell attraktiv ist. Melindas Rat: Bau dir Kontakte zu Schweizer Recruitern auf, die Rahmenverträge mit ihren Kunden haben, damit du auf dem Schirm bist, wenn Projekte kommen.

Und wenn du parallel deine Pipeline im DACH-Markt breiter aufstellen willst: Ein kostenloses Profil auf 9am bringt dich an Projekte auf beiden Seiten der Grenze.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel basiert auf der Session von Melinda Braunke bei Freelance Unlocked 2024. Den ganzen Vortrag findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.

Marc Clemens

Founder & Product Builder

Marc baut seit über zehn Jahren Recruiting- und Job-Marktplätze. Mit 9am will er Freelance-Arbeit für beide Seiten einfacher machen, nebenbei organisiert er die Freelance-Unlocked-Konferenz.

9am profileLinkedIn

Latest Articles

Einkommensteuerreform: Was sich für Selbstständige wirklich ändert

Einkommensteuerreform: Was sich für Selbstständige wirklich ändert

45 % ab 250.000 €, neue Stufe mit 47 % ab 280.000 €. Bei 300.000 € Gewinn sind das rund 1.235 € im Jahr mehr.

Ambitionslosigkeit: Warum Deutschland Reformen ankündigt, die niemand spürt, und wer davon profitiert

Ambitionslosigkeit: Warum Deutschland Reformen ankündigt, die niemand spürt, und wer davon profitiert

152 Maßnahmen im Konjunktiv, eine neue Steuerstufe 30.000 € über der alten, 44 % für die AfD. Drei Beispiele, ein Muster.

Neue Selbstständigkeit: Was der geleakte Referentenentwurf zur Statusreform dich kosten würde

Neue Selbstständigkeit: Was der geleakte Referentenentwurf zur Statusreform dich kosten würde

Rechtssicherheit gegen 16,74 % jeder Rechnung: Was der geleakte Entwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ verlangt und wo er heute steht.