Ein Gesetzentwurf, der offiziell gar nicht existiert, hat die deutsche Freelance-Szene in diesem Jahr mehr beschäftigt als jedes verabschiedete Gesetz. Der Referentenentwurf zur „neuen Selbstständigkeit" aus dem Bundesarbeitsministerium wurde über die Süddeutsche Zeitung öffentlich, bevor die Regierung sich intern geeinigt hatte. Bei Freelance Unlocked 2026 haben drei Menschen, die das Thema aus nächster Nähe kennen, den Entwurf auseinandergenommen: direkt im Anschluss an den Vortrag von BMAS-Staatssekretärin Lilian Tschan.
Auf der Bühne saßen Jörn Freynick, Generalsekretär der BAGSV, dem Dachverband von 31 Selbstständigen-Verbänden, und Leiter Politik beim VGSD. Daneben Silke Becker, Director Legal & Compliance bei der Etengo (Deutschland) AG, die das Thema von der Auftraggeberseite kennt. Und Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., also der Mann, der jahrelang an der Spitze genau des Gerichts stand, dessen Rechtsprechung heute über selbstständig oder scheinselbstständig entscheidet.
Ein Entwurf, der nie verschickt wurde
Zum Verständnis der Lage lohnt ein Blick auf das Verfahren. Normalerweise stimmen sich die Ministerien intern ab, bevor ein Referentenentwurf offiziell in die Ressortabstimmung geht. Mitten in dieser sogenannten Frühkoordinierung landete der ausformulierte Text bei der Presse. Schlegel ordnete auf der Bühne ein, was dann geschah: Das Bundeskanzleramt stoppte das Verfahren und verhinderte, dass der Entwurf an die anderen Ministerien verschickt wurde. Das komme ganz selten vor. Seitdem verhandeln Union und BMAS über die Inhalte, für die Union unter anderem Wilfried Oellers, der am Vortag selbst auf der FUN-Bühne saß.
War das Leak Absicht? Freynick vermutet einen Testballon: Das Ministerium habe die Stimmungslage prüfen wollen. „Und die Stimmungslage, das haben wir alle gemerkt, ist nicht gerade gut."
Was im Entwurf zur „neuen Selbstständigkeit" steht
Schlegel fasste den geleakten Text auf der Bühne zusammen. Als selbstständig soll demnach gelten, wer vier Bedingungen erfüllt:
- Beide Seiten sind sich einig. Auftraggeber und Auftragnehmer gehen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit aus.
- Die Tätigkeit zeigt unternehmerisches Handeln. Dazu gleich mehr.
- Keine Vorbeschäftigung. Wer unmittelbar vorher bei demselben Auftraggeber angestellt war, fällt raus.
- Der Auftraggeber meldet den Auftrag innerhalb von sechs Wochen an die Einzugsstelle, so wie bei Arbeitnehmern auch.
Unternehmerisches Handeln liegt nach dem Entwurf nur vor, wenn der Auftragnehmer das Recht hat, eine Vertretung zu stellen. Dazu müssen mindestens zwei von vier Merkmalen erfüllt sein: Verlustrisiken und Gewinnchancen, nicht im Wesentlichen nur ein Auftraggeber, unternehmenstypische Aufwendungen wie eigenes Werkzeug und Reisekosten, werbendes Auftreten am Markt.
Die Folge dieser Einstufung hat es in sich: Rentenversicherungspflicht. Der Auftraggeber behält 18,6 Prozent auf 90 Prozent der vereinbarten Vergütung ein und führt sie direkt an die gesetzliche Rentenversicherung ab, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und das Ganze gilt ausschließlich für das Sozialversicherungsrecht. Das Arbeitsrecht bleibt ausdrücklich unberührt, das Steuerrecht sowieso.
Woran der Vorschlag aus Expertensicht scheitert
Becker brachte die Kritik aus der Praxis auf den Punkt:
„Wir haben eine völlig neue Rechtsfigur, die nur für das Sozialversicherungsrecht gilt. Das ist für einen Praktiker wie mich eine Katastrophe." (Silke Becker)
Ihr Szenario: Der Freelancer gilt sozialversicherungsrechtlich als „neuer Selbstständiger", der Auftraggeber führt brav Rentenbeiträge ab. Dann kommt das Finanzamt, prüft nach den klassischen Kriterien Weisung und Eingliederung, die der Entwurf für die Sozialversicherung gerade ausschließt, und fordert Lohnsteuer nach. Umsatzsteuer und Vorsteuer müssen rückabgewickelt werden. „Es ist nicht zu Ende gedacht", so Becker. Dass der Auftraggeber die Beiträge abführen soll, hält sie für einen Konstruktionsfehler: Er kann gar nicht wissen, was der Freelancer insgesamt verdient, wenn der noch anderen Kunden Rechnungen stellt.
Freynick störte sich vor allem am Vertretungsrecht als Pflichtkriterium. Sein Beispiel: Wer für eine Konferenz Angela Merkel als Rednerin bucht, will nicht, dass stattdessen Franz Müntefering erscheint, so sympathisch der sein mag. Viele Trainer und Berater werden genau wegen ihrer individuellen Erfahrung gebucht. Ein Kriterium, das Selbstständige als beliebig austauschbar behandelt, geht an ihrer Realität vorbei. Beim VGSD liefen nach zwei Tagen bereits über 40 Fragen an das Ministerium zusammen, weil zentrale Begriffe wie das unternehmerische Risiko im Entwurf unklar bleiben.
Immerhin: Dass der Entwurf überhaupt mit Positivkriterien arbeitet, also Merkmalen, die für Selbstständigkeit sprechen, werteten Freynick und Becker als Fortschritt. Über die Auswahl der Kriterien müsse man aber dringend reden.
Altersvorsorge: der eigentliche Streitpunkt
Hinter dem Statusthema steckt eine größere Frage. Schlegel erinnerte daran, dass eine Vorsorgepflicht für Selbstständige seit drei Legislaturperioden in den Koalitionsverträgen steht. Dass sie kommt, gilt parteiübergreifend als ausgemacht, auch weil der Anteil der Selbstständigen, die im Alter Grundsicherung brauchen, prozentual doppelt so hoch ist wie bei abhängig Beschäftigten. Umstritten ist nur die Form. SPD und BMAS halten allein die gesetzliche Rentenversicherung für den richtigen Weg, in der Union gibt es auch Stimmen für private Vorsorge.
Schlegels eigene Position ist liberal: Der Staat darf verlangen, dass niemand im Alter der Allgemeinheit zur Last fällt. Wer ein gesichertes Einkommen oberhalb der Grundsicherung nachweisen kann, etwa 1.000 bis 1.300 € im Monat, hat das Sicherungsziel erreicht, egal auf welchem Weg.
„Wenn das Ergebnis stimmt, ich bin abgesichert, ich sorge vor, dann ist es zweitrangig, ob das abhängige Beschäftigung ist oder selbstständige Tätigkeit." (Rainer Schlegel)
Freynick ergänzte einen Punkt, der viele im Saal betraf: Alle bisherigen Kompromisslinien sahen eine Vorsorgepflicht nur für zukünftige Selbstständige vor. Der geleakte Entwurf will sie auch auf Bestandsselbstständige ausdehnen. Für die große Mehrheit, die längst vorsorgt, über Verträge, Immobilien oder Depots, wäre eine zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rente „ein Schlag in die Magengrube". Laut der BMAS-eigenen Untersuchung zur sozialen Lage von Selbstständigen sichern sich die meisten Selbstständigen ab, ein Teil aber gar nicht oder nicht ausreichend. Genau um diese Lücke sollte es gehen, nicht um alle.
Was ist realistisch?
Trotz aller Kritik war die Runde nicht pessimistisch. Freynick wertete allein die Tatsache, dass die Staatssekretärin die Einladung annahm und ein Gesetz noch in diesem Jahr zusagte, als Zeichen von Respekt gegenüber Selbstständigen. So nah an einer Regelung, das war der Tenor auf der Bühne, war die Community noch nie. Am Ende skizzierte die Runde, wie ein gangbarer Weg aussehen könnte:
- Der Mensch statt der einzelne Auftrag. Wer als Person unternehmerisch aufgestellt ist, sollte insgesamt als selbstständig gelten, statt für jeden Auftrag neu geprüft zu werden.
- Sinnvolle Positivkriterien, die reale Geschäftsmodelle abbilden, ohne Pflicht zur Vertretung.
- Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit. Absicherung oberhalb der Grundsicherung als Ziel, die gesetzliche Rente als eine Option unter mehreren, Bestandsschutz für alle, die schon vorsorgen.
Ob genau das kommt, entscheiden die laufenden Verhandlungen zwischen Union und BMAS. Beide Panelisten aus der Verbandswelt rechnen damit, dass sich noch in diesem Jahr etwas bewegt.
Was du jetzt tun kannst
Bis das neue Gesetz steht, gilt das alte Recht, inklusive Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen. Wie die aktuelle Rechtslage funktioniert und worauf Prüfer achten, findest du in unserem Überblick zum Thema Scheinselbstständigkeit und was Freelancer rechtlich wissen müssen. Konkrete Schritte, mit denen du dein eigenes Risiko senkst, haben wir hier gesammelt: Scheinselbstständigkeit vermeiden. Und wenn du wissen willst, wo dein eigenes Setup nach den heutigen Kriterien steht: Der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am dauert nur ein paar Minuten.
Und wenn du willst, dass das kommende Gesetz besser wird als der geleakte Entwurf, hilft nach Einschätzung des Panels vor allem eins: Sichtbarkeit. Tritt einem Verband bei, beteilige dich an Umfragen wie der des VGSD zu Positivkriterien, und Schlegels Rat zum Schluss: „Nerven hilft." Schreib deinem örtlichen Bundestagsabgeordneten, dass da gerade etwas läuft, das dein Geschäftsmodell betrifft.
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Dieser Artikel dient nur zur Information und ist keine Rechtsberatung.
Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel basiert auf der Paneldiskussion mit Jörn Freynick, Rainer Schlegel und Silke Becker bei Freelance Unlocked 2026. Den ganzen Vortrag findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.