Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Eine schwangere Freelancerin hat also keine geschützten Wochen, keinen Arbeitgeberzuschuss und kein automatisches Mutterschaftsgeld. Was es stattdessen gibt, ist ein Aufbau, den du selbst zusammensetzen musst: eine Krankengeld-Option in der gesetzlichen Kasse (oder ein privater Krankentagegeld-Tarif), die für die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu Mutterschaftsgeld wird, und das Elterngeld, das bei Selbstständigen aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt berechnet wird und bis zu 32 Wochenstunden Arbeit erlaubt. Die Reihenfolge zählt: Die Versicherungsentscheidung bindet drei Jahre, und das Steuerjahr, das dein Elterngeld bestimmt, ist das vor der Geburt.
Sara Weber, Journalistin und Autorin, stand auf der Freelance Unlocked 2026 auf der Bühne, während ihr Baby zehn Minuten entfernt schlief, und beschrieb die Lage in einem Halbsatz: "in einer Welt, in der Mutterschutz für Selbständige und Freelancerinnen immer noch nicht existiert". Beim Gesetz hat sie recht. Der Rest dieses Artikels handelt davon, was stattdessen existiert, in welchem Paragrafen es steht und in welcher Reihenfolge du es regeln musst.
Schicht 1: Der Mutterschutz reicht nicht bis zu dir
Das Mutterschutzgesetz schützt Frauen "am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz", und § 1 Abs. 2 MuSchG zählt auf, wer das ist: Beschäftigte, Auszubildende, Frauen in Heimarbeit, sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen und Studentinnen in Pflichtpraktika. Selbstständige stehen nicht auf der Liste.
Konkret: kein Beschäftigungsverbot, keine geschützten Wochen, in denen jemand anderes zahlt, kein Arbeitgeberzuschuss. Du entscheidest, wann du aufhörst, und die Rechnungen hören mit dir auf. Die eine Ausnahme ist die arbeitnehmerähnliche Person, also jemand, der wirtschaftlich wie eine Angestellte von einem einzigen Auftraggeber abhängt. Trifft das auf dich zu, hast du eine Mutterschutzfrage und eine Scheinselbstständigkeitsfrage zugleich; die zweite prüfst du zuerst, mit dem kostenlosen Scheinselbstständigkeits-Test von 9am.
Schicht 2: Mutterschaftsgeld, aber nur mit gekaufter Option
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gibt es für Selbstständige, es hängt aber an einer Bedingung in § 24i SGB V: Du musst Mitglied sein, "die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben". Der Krankengeldanspruch ist der Schlüssel.
Und da liegt der Haken. Nach § 44 Abs. 2 SGB V haben hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Kasse von Haus aus kein Krankengeld. Du bekommst es nur über eine Wahlerklärung bei deiner Krankenkasse, dann entsteht der Anspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V), oder über einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 für einen früheren Beginn. Beides hat Bedingungen: Der Wahltarif bindet dich mindestens drei Jahre (§ 53 Abs. 8), und eine Wahlerklärung, die während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eingeht, wirkt erst nach deren Ende. Das ist eine Entscheidung für das Jahr, in dem du dich selbstständig machst, nicht für den Monat, in dem der Test zwei Striche zeigt.
Steht die Option, sagt § 24i Abs. 2: Für Mitglieder, die keine Arbeitnehmerinnen sind, "wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt", und zwar für die Schutzfrist nach § 3 MuSchG plus Entbindungstag: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, zwölf bei Früh- oder Mehrlingsgeburten. Und der Anspruch "ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält" (§ 24i Abs. 4). Freelance-Einnahmen, die in diesen Wochen eingehen, drücken die Leistung. Also vorher fakturieren, nicht währenddessen.
Privat versichert? Dann gilt § 192 Abs. 5 VVG: Hast du eine Krankentagegeldversicherung, muss der Versicherer den Verdienstausfall in den Schutzfristen nach § 3 MuSchG und am Entbindungstag ersetzen, sofern du keinen anderen angemessenen Ersatz bekommst. Ob dein Tarif ab dem ersten Tag oder erst nach einer Karenzzeit zahlt, steht in deinem Vertrag. Lies ihn jetzt, nicht im achten Monat. Die Grundsatzentscheidung zwischen gesetzlich und privat behandelt unser Leitfaden zur Krankenversicherung als Freelancer.
Schicht 3: Elterngeld, berechnet aus dem letzten Steuerbescheid
Das Elterngeld schließt Selbstständige ein. Es ist auch der Teil, bei dem die meisten Freelancer das Timing verpassen.
Wer Anspruch hat. Nach § 1 BEEG musst du mit dem Kind zusammenleben, es selbst betreuen und im Monatsschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Ein zu versteuerndes Einkommen über 175.000 € im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (bei zwei anspruchsberechtigten Eltern die Summe beider) lässt den Anspruch entfallen (§ 1 Abs. 8, aktueller Text, Stand 2026).
Wie viel. § 2 BEEG: 67 % deines Einkommens vor der Geburt, bei sehr niedrigem Einkommen gleitend bis 100 %, oberhalb von 1.200 € im Monat abgesenkt bis 65 %, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat Basiselterngeld. ElterngeldPlus läuft doppelt so lang mit höchstens der Hälfte (§ 4a BEEG). Eltern teilen sich 12 Monate Basiselterngeld plus zwei Partnermonate (§ 4 BEEG).
Welches Einkommen. Die Regel, die nur Selbstständige betrifft. Bei Angestellten zählen die zwölf Monate vor der Geburt. Bei Einkommen aus selbstständiger Arbeit zählt nach § 2b Abs. 2 BEEG "der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt", also das letzte fertige Steuerjahr, nachgewiesen per Steuerbescheid. Hast du beide Einkommensarten, gilt das Steuerjahr für beide. Das Familienportal ergänzt die Praxis: Fehlt der Steuerbescheid noch, zahlt die Elterngeldstelle vorläufig auf Basis des vorigen Bescheids oder deiner Gewinnermittlung; im Bezug darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibst eine Einkommensprognose ab und rechnest später ab, wobei pauschal 25 % der Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, es sei denn, du machst tatsächliche Kosten geltend.
Zwei Folgen. Ein starkes Jahr und ein Baby im Januar danach sind eine gute Reihenfolge; ein starkes Jahr mit Baby im Dezember nicht, weil die Stelle dann auf das Jahr davor schaut. Und Einkommen in den Elterngeldmonaten ist erlaubt, zählt aber. Weber beschrieb den Zusammenstoß zwischen Künstlersozialkasse und Elterngeldstelle, die ihre Zahlungseingänge liest, als kämen Arbeit und Geld immer im selben Monat: "als ob diese zwei Sachen, das Arbeiten und der Geldeingang so zeitgleich stattfinden würden". Plane die Zahlungstermine genauso sorgfältig wie die Arbeitstermine.
Mutterschaftsgeld, wo du es hast, wird in den überlappenden Monaten auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG). Und der Antrag wirkt nur drei Monate zurück (§ 7 BEEG), stell ihn also im ersten Vierteljahr nach der Geburt.
Was danach kommt: die Zahl hinter der Plattform
Lena Pieper war HR-Leiterin mit einem Team in fünf Ländern, als sie 2019 Mutter wurde. Zehn Monate später hatte sie einen Betreuungsplatz und einen Plan für die Rückkehr, ihre Chefin einen anderen:
"Und dann meinte meine Chefin: 'Ah, nee, dein Job. Nee, den gibt's jetzt nicht mehr.'" (Lena Pieper)
Was folgte, Teilzeitprojekte, Anrufe auf dem Weg zur Kita, "du hast ja jetzt andere Prioritäten", führte sie ins Freelancing und 2023 in die Gründung von UPYU, einer Plattform für Freelancer mit Care-Verantwortung, nach ihren Angaben nach drei Jahren eine Community von 75.000 Menschen.
Auf der Bühne nannte sie eine Zahl des Bundesfamilienministeriums: 800.000 zusätzliche Fachkräfte in Vollzeit, wenn jede Mutter so arbeiten könnte, wie sie möchte. Die Zahl führt zu einem Prognos-Policy-Paper im Auftrag des Ministeriums vom Oktober 2022, das das Potenzial auf "knapp 840.000 Personen" mehr im Arbeitsmarkt beziffert, wenn nicht erwerbstätige Mütter mit Kindern unter sechs ihren Wünschen entsprechend mindestens in Teilzeit zurückkehren, also Personen, keine Vollzeitstellen. Die neuere Studie des Ministeriums vom September 2025 ergänzt: 45 % der teilzeitbeschäftigten Mütter würden mehr arbeiten, rund 350.000 Vollzeitäquivalente. Pieper sagte außerdem, zwei Drittel aller Mütter müssten sich nach der Elternzeit mit weniger zufriedengeben; diese Zahl haben wir in der Studie des Ministeriums so nicht gefunden, nimm sie also als ihre Lesart der Daten.
"Für mich war die Lösung Freelancing, nicht nur die Lösung, sondern die Befreiung." (Lena Pieper)
Freelancing als Befreiung. Es ist zugleich, wie die drei Schichten oben zeigen, die Arbeitsform, in der nichts für dich geregelt ist. Beides stimmt. Läuft neben deinem Freelancing ein Teilzeit-Arbeitsvertrag, trägt der den Mutterschutz für dich; dieses Modell steht in unserem Beitrag zum hybriden Freelancing, die Steuer- und Statusseite eines Nebenerwerbs in der Nebenerwerbs-Republik.
Was du am Montag tust
- Prüf deinen Status bei der Krankenkasse. Eine Frage an den Versicherer: Habe ich einen Krankengeldanspruch, ab welcher Woche, und bis wann bin ich gebunden? Bist du im ersten Freelance-Jahr, ist das die Woche, es zu entscheiden: Die Bindung dauert drei Jahre, und aus dieser Schicht wird später das Mutterschaftsgeld.
- Lies deine Krankentagegeld-Bedingungen, wenn du privat versichert bist. Such nach "Mutterschutz", "Schutzfristen" und einer Karenzzeit.
- Öffne deinen letzten Steuerbescheid. Die Zeile "zu versteuerndes Einkommen" und dein Gewinn aus selbstständiger Arbeit sind die zwei Zahlen, mit denen die Elterngeldstelle rechnet. Vor einer geplanten Schwangerschaft: Wisse, welches Steuerjahr zählt, und schieb keinen Gewinn versehentlich hinein oder heraus.
- Schreib den 14-Wochen-Kassenplan. Rücklage, erwartetes Mutterschaftsgeld, falls vorhanden, Elterngeld-Schätzung und die Rechnungen, die du vorziehen kannst. Trag dir den Elterngeldantrag fürs erste Vierteljahr nach der Geburt ein.
- Sprich mit einem Kunden über Pausenklausel und Vertretung, bevor du sie brauchst. 2027 ist das ein normales Gespräch, und im dritten Monat ist es viel leichter als im achten.
Gehört zum Plan ein Kundenstamm, der nicht von deiner Anwesenheit im Büro abhängt: Leg dir ein kostenloses Profil auf 9am an. Remote und Teilzeit sind dort Standardfelder, keine Ausnahmen, die du erklären musst.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung aus der Praxis und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsfachliche Beratung. Gesundheitliche Fragen gehören zu Ärztin und Hebamme, nicht in einen Blogartikel.
Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel greift die Sessions von Lena Pieper und Sara Weber bei Freelance Unlocked 2026 auf. Den ganzen Vortrag findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.