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Altersvorsorgepflicht 2027: Was die Rentenkommission für Selbstständige wirklich empfiehlt

735,63 € im Monat, kein Opt-out für Neue, ab 2027. Was die Rentenkommission wirklich will und wer noch Nein sagen darf.

Marc Clemens
Marc Clemens

Aug 30, 2026

Versicherungen Finanzen Recht Studie
Kurz gesagt

Die Rentenkommission will Neuselbstständige, ab einem noch offenen Stichtag, vermutlich dem 1. Januar 2027, ohne Opt-out in die gesetzliche Rente holen, zum Regelbeitrag von 735,63 € im Monat, in den ersten drei Jahren die Hälfte. Wer schon selbstständig ist, behält ein voraussetzungsloses Herausoptieren. Die Bemessungsgrundlage liegt mindestens 20 % höher als bei Angestellten, und um zu wissen, wer selbstständig ist, braucht es einen Datenaustausch mit den Finanzämtern, was das Scheinselbstständigkeitsrisiko erhöht. Rechne die 735,63 € jetzt durch deine eigene Kalkulation und kläre, in welche Gruppe du fällst.

735,63 € im Monat. So viel zahlt 2026 ein Selbstständiger, der zum Regelbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Ob diese Zahl bald auch für dich gilt, hängt an einer einzigen Empfehlung aus einem Bericht, den kaum jemand gelesen hat.

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen übergeben. Am 2. Juli hat der Koalitionsausschuss beschlossen, sie „vollständig und zügig" umzusetzen, und das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 durch sein. Empfehlung 22 ist die, die über dein Geld entscheidet.

Was Empfehlung 22 wirklich sagt

Der Kern steht in zwei Sätzen, und die Trennlinie verläuft nicht zwischen arm und reich, sondern zwischen alt und neu.

Das BMAS gibt den Wortlaut so wieder: Die Kommission empfiehlt, „künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen". Wer schon selbstständig ist, wird ebenfalls einbezogen, kann aber wieder raus, und zwar durch ein „voraussetzungsloses Herausoptieren". Kein Nachweis, keine Prüfung, eine Erklärung genügt.

Ein Stichtag steht nirgends. Der VGSD geht in seiner Analyse von frühestens dem 1.1.2027 aus, sagt aber selbst dazu, dass das eine Annahme ist. Wenn du 2027 gründest, ist das der Unterschied zwischen einer Pflicht ohne Ausweg und einem Formular. Das ist die wichtigste Zahl in dieser ganzen Debatte, und sie ist noch nicht gesetzt.

Was es kostet

Auch der Betrag stammt bisher nicht aus dem Bericht, sondern aus der Auslegung des VGSD, der mit dem Regelbeitrag rechnet: 18,6 % auf die Bezugsgröße. Beides sind offizielle Größen. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die Bezugsgröße 2026 auf 3.955 € im Monat und den Beitragssatz auf 18,6 %. Macht 735,63 €. In den ersten drei Jahren nach der Gründung wäre es die Hälfte, also 367,83 €. Wer deutlich weniger verdient, soll stattdessen einkommensbezogen zahlen können.

Der Haken sitzt in der Bemessungsgrundlage. Der VGSD rechnet vor, dass die Beiträge auf den Gewinn berechnet werden und damit „mindestens 20 Prozent höher" ausfallen als bei Angestellten mit vergleichbarem Einkommen inklusive Arbeitgeberanteil. Die BAGSV-Stellungnahme vom 6. August 2026, getragen von 25 Verbänden, macht daraus eine Gesamtrechnung: effektiv 25,1 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 22,3 % in der Rentenversicherung, und bei nebenberuflich Selbstständigen nahe den Mindestgrenzen zusammen schon heute über 60 %.

Wie sich das im Alltag anfühlt, lässt sich an einer Faustformel ablesen, die Lars Siegert in seiner Session für Einsteiger vorgerechnet hat. Umsatzsteuer sofort weg auf ein zweites Konto, dann:

„Leg 30 % für die Einkommensteuer zurück und 15 bis 20 % für die Krankenversicherung. Irgendwann kommt der Zahltag, und dann muss das Geld da sein." (Lars Siegert)

Was danach übrig bleibt, nennt Lars „mindestens 50 %, die du frei nutzen kannst". Mit einem Regelbeitrag obendrauf ist diese Hälfte keine Hälfte mehr. Genau das ist der Grund, warum diese Reform kein Rententhema ist, sondern ein Liquiditätsthema.

93 % oder 72 %? Beide Zahlen stimmen

Die Debatte läuft seit Monaten über zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen.

Das DIW hat im März 2026 nachgesehen, wer tatsächlich vorsorgt: 93 % der Selbstständigen nutzen mindestens eine Form der Altersvorsorge, 7 % gar keine. Im Schnitt fließt über ein Fünftel des Nettoeinkommens in die Vorsorge, also mehr als die 18,6 % der gesetzlichen Rente. Kritikos, Priem und Sohrweide empfehlen deshalb keine pauschale Pflicht, sondern eine gezielte Förderung für die kleine Gruppe mit niedrigen Einkommen.

Die Deutsche Rentenversicherung misst etwas anderes und kommt zu einem anderen Bild. Im Rentenupdate stehen rund 2,6 Millionen Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung, das sind 72 %. Und knapp 18 % der über 65-jährigen ehemals Selbstständigen landen im untersten Einkommenszehntel, gegenüber rund 10 % der ehemals abhängig Beschäftigten.

Der Unterschied ist keine Rechentrickserei. Die eine Zahl beschreibt, ob jemand vorsorgt. Die andere, ob er dazu verpflichtet ist. Politisch zählt momentan die zweite, denn die Armutsquote im Alter ist real, auch wenn 93 % etwas tun. Für dich zählt eine dritte: die Armutsgefährdungsquote der Selbstständigen liegt laut DIW bei 16,9 % gegenüber 12,4 % bei Angestellten. Die Spreizung ist groß, und der Durchschnitt sagt wenig über den Einzelfall.

Der Freelancer-Kompass 2026 zeigt, wie das im Kopf ankommt: 55 % der Befragten sorgen sich um ihre finanzielle Lage im Ruhestand, im Jahr davor waren es 49 %. Zurückgelegt werden im Schnitt 1.167 € pro Monat, der Median liegt bei 800 €. Und 80 % können sich vorstellen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Nebenbei: Die Aktivrente, seit 1. Januar 2026 bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei, gilt ausdrücklich nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Über 102.000 Menschen haben dagegen unterschrieben.

Was auf der Bühne gesagt wurde

Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, war bei der Freelance Unlocked 2026 und hat die Logik der Regierung ohne Umweg erklärt. Sie nennt Deutschlands 3,5 Millionen hauptberuflich Selbstständige, mehr als die Hälfte davon solo, und dann den Satz, an dem sich die ganze Reform aufhängt:

„Die Zugehörigkeit zu öffentlich-rechtlicher Sozialversicherung kann nicht allein im Belieben des Erwerbstätigen stehen. Es kann nicht entscheidend darauf ankommen, ob man meint, den Schutz einer Solidargemeinschaft nicht zu brauchen." (Lilian Tschan)

Tschan verweist auf die Corona-Hilfen als Beleg dafür, dass sich auch Selbstständige täuschen können, und darauf, dass die Solidargemeinschaft eine verlässliche Finanzierung braucht. Wer den Applaus im Saal hört, als die Frage nach der gesetzlichen Rente kommt, versteht, warum diese Argumentation in der Community schwer landet.

In der Expertenrunde direkt danach kam die interessanteste Einordnung von Professor Rainer Schlegel, dem früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts. Er hält die Grundsatzfrage für längst entschieden:

„Seit drei Legislaturperioden steht in den Koalitionsverträgen, wir machen eine Erwerbstätigenversicherung. Das heißt auch, alle Selbständigen werden zu Vorsorge verpflichtet. Da sind sich auch alle einig, und ich glaube, das kommt. Die Frage ist nur, in welcher Form muss ich Vorsorge treiben?" (Rainer Schlegel)

Sein Gegenvorschlag ist der pragmatischste im ganzen Panel. Der Staat dürfe verlangen, dass niemand im Alter auf Grundsicherung fällt, und dafür ein Sicherungsziel definieren, etwa ein verlässliches Alterseinkommen von rund 1.000 € oder mit Krankenversicherung 1.300 €. Wie du dieses Ziel erreichst, sei deine Sache. Alles darüber hinaus sei nicht Aufgabe des Staates.

Jörn Freynick, Generalsekretär der BAGSV, wehrt sich vor allem gegen die Einbeziehung der Bestandsselbstständigen. Bisher, sagt Jörn, sei in allen Expertenkommissionen und im Koalitionsvertrag klar gewesen, dass es um künftige Selbstständige geht. Alle anderen zusätzlich in die Rentenkasse zu ziehen, während sie längst Verträge, Immobilien oder andere Vorsorge bedienen, sei „ein Schlag in die Magengrube". Genau deshalb steht in der Empfehlung das voraussetzungslose Opt-out. Es ist der Kompromiss, der die Reform überhaupt beschlussfähig macht.

Der Punkt, den fast alle übersehen: der Datenabgleich

Damit eine Pflicht durchsetzbar ist, muss der Staat wissen, wer selbstständig ist. Der VGSD weist darauf hin, dass die Identifikation über einen Datenaustausch mit den Finanzämtern laufen würde, und warnt vor der Nebenwirkung: mehr Verfolgung von Selbstständigen wegen angeblicher Scheinselbstständigkeit. Der Verband fordert deshalb, die Statusfeststellung parallel zu reformieren.

Diese Sorge ist keine Theorie. Silke Becker, Director Legal & Compliance bei Etengo, hat auf der Bühne durchgespielt, was im geleakten Referentenentwurf zur „neuen Selbstständigkeit" passieren kann: Der Auftraggeber führt die Rentenbeiträge ab, dann schaut das Finanzamt auf Eingliederung und Weisung, und plötzlich steht Lohnsteuer im Raum und die Vorsteuer soll zurück. Ihr Urteil dazu war knapp.

„Es ist an vielen Stellen nicht zu Ende gedacht. Wir haben eine völlig neue Rechtsfigur, die nur für das Sozialversicherungsrecht gilt. Das ist für einen Praktiker wie mich eine Katastrophe." (Silke Becker)

Schlegel hat den Mechanismus im Panel vorgerechnet: 18,6 % auf 90 % der vereinbarten Vergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, einbehalten und abgeführt vom Auftraggeber, so wie bei Angestellten. Das ist der Entwurf, nicht das Gesetz. Aber es zeigt, in welche Richtung gedacht wird, und wie eng Rentenpflicht und Statusfrage inzwischen verzahnt sind.

Wenn dein Setup ohnehin grenzwertig ist, ist jetzt der richtige Moment, das zu klären, und nicht erst, wenn Daten fließen. Der kostenlose Scheinselbstständigkeits-Test von 9am folgt der Logik, mit der Prüfer arbeiten, und zeigt dir in wenigen Minuten, welche Punkte auffallen würden. Wie eine echte Prüfung abläuft und was Verträge dabei wert sind, steht in unserem Artikel zu Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherung und Verträgen.

Was du jetzt tun kannst

  1. Rechne deinen eigenen Regelbeitrag durch. 735,63 € im Monat sind 8.827,56 € im Jahr, in den ersten drei Jahren die Hälfte. Trag die Zahl einmal in deine Jahresplanung ein und schau, was dann noch übrig bleibt.
  2. Prüf, in welche Gruppe du fällst. Wer vor dem Stichtag selbstständig ist, bekommt nach heutigem Stand ein Opt-out ohne Bedingungen. Wer danach startet, nicht. Bei einer geplanten Gründung ist das ein Argument für früher statt später.
  3. Zieh die Belege für deine bestehende Vorsorge zusammen. Verträge, Immobilien, Depots, Versorgungswerk. Für ein Opt-out brauchst du vermutlich nur eine Erklärung, für jede Härtefallregelung aber Zahlen.
  4. Mach den Statuscheck, bevor die Datenwege stehen. Ein sauberer Vertrag, echte Auftraggebervielfalt und dokumentiertes unternehmerisches Handeln schützen dich gegen beide Reformen gleichzeitig.
  5. Misch dich ein. Die Verbände sammeln gerade Positionen für die nächste Entwurfsrunde. Der Rat aus der Expertenrunde war unbürokratisch: beim eigenen Bundestagsabgeordneten nerven, so lange, bis der etwas tut. Wer die Gemengelage aus Parteien und Verbänden sortieren will, findet sie in unserem Überblick zur politischen Landschaft für Selbstständige, und den Stand der BMAS-Vorhaben in unserem Text zu den Reformen aus dem Arbeitsministerium.

Eine Pflicht kannst du nicht wegverhandeln. Eine schlechte Auslastung schon. Wenn deine Beiträge künftig fix sind, wird die Zahl der bezahlten Projekttage noch wichtiger als bisher: Leg dir ein kostenloses Profil bei 9am an und lass Unternehmen in DACH auf das matchen, was du wirklich machst.

Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel greift die Sessions von Lilian Tschan und der Expertenrunde zur Reform der Scheinselbstständigkeit bei Freelance Unlocked 2026 auf. Die ganzen Gespräche findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.

Marc Clemens

Founder & Product Builder

Marc baut seit über zehn Jahren Recruiting- und Job-Marktplätze. Mit 9am will er Freelance-Arbeit für beide Seiten einfacher machen, nebenbei organisiert er die Freelance-Unlocked-Konferenz.

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