Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Einkommensteuer am 2. September 2026 beschlossen. Der größte Teil der rund 10 Mrd. € Entlastung geht an Angestellte und Familien. Für Selbstständige zählt die Änderung ganz oben: Die 45 % greifen künftig ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen statt ab 277.826 €, und ab 280.000 € kommt eine neue Stufe mit 47 %. Bei 300.000 € zu versteuerndem Gewinn sind das nach eigener Rechnung rund 1.235 € im Jahr. Gesetz ist davon noch nichts, Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen.
Wer ein Einzelunternehmen führt oder freiberuflich arbeitet, versteuert seinen Betriebsgewinn als Einkommen. Zwischen beidem liegt keine Kapitalgesellschaft. Bewegt sich der Einkommensteuertarif, bewegt sich also direkt deine Steuerlast. Und laut IfM Bonn beschreibt das die Mehrheit der deutschen Unternehmen: 59,0 % sind Einzelunternehmen, 12,0 % Personengesellschaften (Datenstand 2023).
Hier steht, was das Kabinett am 2. September beschlossen hat, was es auf drei Gewinnstufen ausmacht und was sich lohnt, bevor das Gesetz fertig ist.
Was beschlossen wurde und wann es wirkt
Der Koalitionsausschuss hat die Eckpunkte am 1. Juli 2026 verabredet, das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf am 2. September durchs Kabinett gebracht. Das Paket ist rund 10 Mrd. € pro Jahr schwer, kommt in zwei Stufen 2027 und 2028 und wirkt ab 2028 voll.
Die Parameter, wie das Ministerium sie veröffentlicht:
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Parameter |
2026 (aktuell) |
2027 |
2028 |
|---|---|---|---|
|
Grundfreibetrag |
12.348 € |
12.564 € |
12.900 € |
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Kinderfreibetrag |
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10.056 € |
10.236 € |
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Kindergeld je Kind und Monat |
259 € |
267 € |
272 € |
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Arbeitnehmer-Pauschbetrag |
1.230 € |
|
1.430 € |
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Spitzensteuersatz 42 % ab |
69.879 € |
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70.600 € |
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45 % ab |
277.826 € |
250.000 € |
250.000 € |
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47 % (neu) ab |
|
280.000 € |
280.000 € |
Daraus folgen zwei Dinge sofort. Erstens ist die Entlastung unten echt, aber klein: Das eigene Rechenbeispiel der Regierung ist ein Paar mit zwei Kindern, das bis 2028 rund 632 € im Jahr mehr hat. Zweitens ist die Änderung oben die einzige strukturelle im ganzen Entwurf, und sie läuft in die andere Richtung.
Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich diese Schwellen durch das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG. Die 250.000-€-Grenze liegt dann bei 500.000 € gemeinsam zu versteuerndem Einkommen.
Was das auf deiner Steuer ausmacht
Der Tarif selbst steht in § 32a EStG. Unten drei Fälle nach dem Tarif 2026, Grundtarif, ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer. Das ist unsere eigene Rechnung auf Basis der veröffentlichten Formel, keine Steuerberechnung für deinen Fall, und der neue Tarif ist bis zur Verabschiedung vorläufig.
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Zu versteuerndes Einkommen |
Einkommensteuer 2026 |
Durchschnittssatz |
|---|---|---|
|
60.000 € |
14.233 € |
23,7 % |
|
150.000 € |
51.864 € |
34,6 % |
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300.000 € |
115.530 € |
38,5 % |
Bei 60.000 € und 150.000 € berühren dich die neuen Spitzenstufen nicht. Beide Fälle gewinnen etwas durch den höheren Grundfreibetrag und die abgeflachte zweite Progressionszone, im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr.
Bei 300.000 € berühren sie dich, und du kannst den Effekt Scheibe für Scheibe isolieren. Der Teil zwischen 250.000 € und 277.825 € wandert von 42 % auf 45 %, das sind 834,78 €. Der Teil zwischen 280.000 € und 300.000 € wandert von 45 % auf 47 %, das sind 400 €. Zusammen rund 1.235 € im Jahr, bevor die unteren Zonen allen etwas zurückgeben.
Das ist keine Katastrophe. Es ist aber auch nicht das, wofür das Wort "Reform" normalerweise reserviert ist, und es trifft Leute, deren versteuerter Gewinn genau das Geld ist, das sie sonst reinvestieren würden. In Folge 3 von Vier Millionen+ habe ich es so gesagt: Das ist keine Steuer auf die Reichen, das ist eine Steuer auf das Investitionskapital des Mittelstands.
"Wo sollen die Unicorns herkommen, wenn wir keinen Strom dafür haben?" (Cathi Bruns, in Folge 3 von Vier Millionen+)
Cathis Name für das größere Muster ist bei mir hängen geblieben: "Bleib-unten-Politik". Ihr geht es dabei nicht um Steuersätze, sondern um Anreize. Wer merkt, dass Mehrarbeit, Weiterbildung und Risiko oben wieder abrasiert werden, lässt das Zusätzliche irgendwann bleiben.
Die Regel, die mehr gebracht hätte
Für genau dieses Problem gibt es im deutschen Steuerrecht eine Vorschrift. § 34a EStG, die Thesaurierungsbegünstigung, erlaubt Einzelunternehmern und qualifizierten Mitunternehmern, Gewinne, die im Betrieb bleiben, ermäßigt zu versteuern statt mit dem persönlichen Tarif: 28,25 % bis 2027, dann 27 % für 2028 und 2029, 26 % für 2030 und 2031 und 25 % ab 2032. Mitunternehmer kommen infrage, wenn ihr Gewinnanteil über 10 % liegt oder 10.000 € übersteigt. Der Antrag läuft pro Betrieb und pro Jahr.
Der Haken kommt später. Wird der thesaurierte Gewinn irgendwann entnommen, greift die Nachversteuerung mit pauschal 25 % auf den Nachversteuerungsbetrag. Beides zusammengerechnet sind rund 46 % des ursprünglichen Gewinns weg, bis das Geld auf deinem Privatkonto liegt, und das noch ohne Solidaritätszuschlag. Das ist wieder unsere eigene Rechnung aus den beiden gesetzlichen Sätzen. Es lohnt sich also nur, wenn das Geld wirklich jahrelang im Betrieb bleibt. Genau deshalb nutzt die Regelung kaum jemand, und genau deshalb fordern Mittelstandsverbände seit über zehn Jahren eine Überarbeitung.
Die Zusammenfassung von Rödl & Partner zu den Beschlüssen vom 1. Juli ist an dieser Stelle deutlich: Zu den vom Mittelstand geforderten Verbesserungen am Optionsmodell (§ 1a KStG) und an der Thesaurierungsbegünstigung wurde keine Aussage getroffen. Der Satz oben ist gestiegen. Der Mechanismus, mit dem du Arbeitskapital im Betrieb hältst, ist unverändert geblieben.
Wenn du Gewerbetreibender bist und nicht Freiberufler: Die Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet, das verschiebt die Rechnung oben. Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer.
Wie der politische Stand am 7. September ist
Der Entwurf ist ein Regierungsentwurf, mehr nicht. Er geht jetzt in den Bundestag und danach in den Bundesrat, und die Koalition will ihn zum 1. Januar 2027 in Kraft haben. Das heißt: Verabschiedung in diesem Herbst.
Öffentlich streitet die Koalition darüber. Am 1. September kritisierte ein Brief von Staatssekretär Thomas Steffen aus dem Wirtschaftsministerium, dass die kalte Progression nicht vollständig abgebaut wird, und forderte mehr Entlastung für Unternehmen; in Berichten fiel der Begriff "heimliche Steuererhöhung". Am 2. September stimmte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche im Kabinett trotzdem zu. Am 3. September warf Finanzminister Lars Klingbeil ihr Beschädigung der Regierung vor. Am Tag dieses Textes hat sich am Entwurf dadurch nichts geändert. Behandle die Zahlen oben also als wahrscheinlich, nicht als beschlossen.
Ein Vorbehalt gehört dazu: Der Steuerforscher Frank Hechtner weist darauf hin, dass es 2027 einzelne Fallkonstellationen geben kann, in denen am Ende weniger netto bleibt, sobald man die Beiträge mitrechnet. Die Entlastung ist ein Durchschnitt, kein Versprechen.
Was du am Montag tust
- Finde deine Stufe. Nimm den letzten Steuerbescheid und such die Zeile "zu versteuerndes Einkommen", nicht deinen Umsatz. Liegt sie unter 250.000 €, sind die neuen Spitzenstufen nicht dein Thema.
- Bist du nahe an 250.000 €, rechne es durch. Leg die beiden Scheiben von oben auf deine eigenen Zahlen. Und frag dann deine Steuerberatung, ob der Betrag überhaupt groß genug ist, um dafür etwas umzubauen. Oft ist er das nicht.
- Setz § 34a EStG auf die Agenda. Wenn du regelmäßig Gewinn im Betrieb lässt, für Geräte, Personal oder Puffer, stell die Frage konkret: Was kostet mich die Thesaurierung über fünf Jahre inklusive Nachversteuerung? Lass dir die Antwort in Zahlen geben, nicht im Grundsatz.
- Prüf deine Vorauszahlungen. Jede Tarifänderung landet in den Vorauszahlungen. Wie viel du zurücklegen solltest und wie du eine Herabsetzung beantragst, steht in unserem Beitrag zur Steuerrücklage 2026.
- Trag dir den Bundestagstermin ein. Endgültig ist nichts, bevor der Bundesrat zugestimmt hat. Unterschreib nichts auf Basis einer Pressemitteilung.
Der Steuerentwurf ist nur eines von drei Vorhaben, die Berlin diesen Sommer bewegt hat. Die anderen beiden, Start-up-Strategie und Rentenpaket, stehen in meinem Text zu Folge 3, und die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige haben wir hier auseinandergenommen.
Falls du beim Lesen gedacht hast, dass deine Marge größer sein müsste, bevor der Tarif darüber streitet: Mit einem kostenlosen Profil auf 9am siehst du Unternehmen aus der ganzen DACH-Region, die Freelancer direkt beauftragen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung aus der Praxis und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.