„Freelancer" beschreibt eine Art zu arbeiten, keinen Rechtsstatus. Kein deutsches Steuer-, Sozialversicherungs- oder Arbeitsrecht kennt das Wort. Das Recht sortiert dieselbe Person stattdessen dreimal: freiberuflich oder gewerblich bei der Steuer (§ 18 EStG), selbstständig oder beschäftigt in der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV), Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Person oder nichts davon im Arbeitsrecht (§ 611a BGB, § 12a TVG). Mitte 2026 gab es in Deutschland 3,6 Millionen Selbstständige, rund die Hälfte ohne Mitarbeiter. In welcher Schublade du landest, entscheidet über Steuern, Beiträge und darüber, ob ein Auftraggeber dich in die Festanstellung zwingen kann.
Im zweiten Quartal 2026 zählte Destatis 3,6 Millionen Selbstständige in Deutschland, 58.000 weniger als ein Jahr zuvor. Ein großer Teil davon nennt sich Freelancer. Beim Finanzamt, bei der Deutschen Rentenversicherung und vor dem Arbeitsgericht trägt keiner von ihnen diesen Titel, denn das Wort kommt im deutschen Recht nicht vor.
Genau um diese Lücke geht es hier. Das Alltagswort beschreibt, wie du dein Geld verdienst: Du verkaufst deine eigene Arbeit an mehrere Auftraggeber, Projekt für Projekt, ohne Arbeitsvertrag. Die Rechtsbegriffe beschreiben, was daraus folgt.
Das Wort und der Irrtum
Der Irrtum ist schnell erzählt: „Ich bin Freelancer, das ist mein Status." Ist es nicht. Ein Vertrag mit der Überschrift „Freelancer-Vertrag" sagt den Behörden gar nichts. Wenn die Deutsche Rentenversicherung oder ein Gericht auf dich schaut, schaut sie darauf, wie die Arbeit tatsächlich läuft. § 611a BGB sagt es wörtlich: Zeigt die tatsächliche Durchführung ein Arbeitsverhältnis, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. „Freelancer" ist das Etikett außen auf der Kiste. Die drei Sortierungen unten stehen innen drin.
Die drei Sortierungen im deutschen Recht
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Begriff |
Was es ist |
Rechtsgrundlage |
Wen es betrifft |
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Freelancer |
Alltagswort für projektbasierte, unabhängige Arbeit. Keine Rechtsfolge. |
keine |
Alle, die projektweise ohne Arbeitsvertrag arbeiten |
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Selbstständiger |
Der Oberbegriff: alle, die nicht in einer Beschäftigung stehen |
Alle Freelancer, dazu Unternehmer mit Personal |
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Freiberufler |
Steuerliche Kategorie für die Katalogberufe und ähnliche Tätigkeiten. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK |
Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrende und „ähnliche Berufe" |
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Gewerbetreibender |
Alle Selbstständigen, die weder freiberuflich noch Landwirte sind. Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft, Gewerbesteuer über dem Freibetrag |
GewO, GewStG |
Die meisten Agenturen, E-Commerce, viele IT- und Marketing-Freelancer |
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Solo-Selbstständiger |
Statistisch, nicht rechtlich: selbstständig ohne Beschäftigte |
Destatis-Definition |
Rund die Hälfte aller Selbstständigen |
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Arbeitnehmerähnliche Person |
Wirtschaftlich abhängig, aber selbstständig. Bekommt Urlaub nach BUrlG, Tarifverträge und das Arbeitsgericht |
Arbeitet überwiegend für einen Auftraggeber oder bezieht mehr als die Hälfte des Einkommens von einem; ein Drittel bei künstlerischer, schriftstellerischer und journalistischer Arbeit |
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Scheinselbstständiger |
Formal selbstständig, tatsächlich Arbeitnehmer. Kein Status, den du wählst, sondern eine Feststellung gegen dich |
§ 611a BGB, § 7 SGB IV, § 7a SGB IV |
Alle, deren Arbeitsalltag Weisungen und Eingliederung zeigt |
Steuer: Freiberufler oder Gewerbetreibender. Der Katalog in § 18 EStG zählt auf, wessen Einkünfte als „selbständige Arbeit" gelten: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeit, dazu Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer und ähnliche Berufe. Softwareentwickler, Marketingberater oder Shopbetreiber sind meist gewerblich. Das entscheidet das Finanzamt, nicht du. Die praktischen Unterschiede stehen in Freiberufler oder Gewerbe, der Papierkram in als Freelancer anmelden.
Sozialversicherung: selbstständig oder beschäftigt. § 7 SGB IV nennt zwei Anhaltspunkte für Beschäftigung: Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Alles andere ist Selbstständigkeit. Das ist der Test hinter jedem Scheinselbstständigkeitsfall.
Arbeitsrecht: Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnlich oder nichts davon. Die meisten Freelancer sind nichts davon und haben keinen arbeitsrechtlichen Schutz. § 12a TVG behandelt dich als arbeitnehmerähnlich, wenn du überwiegend für eine Person arbeitest oder mehr als die Hälfte deines Einkommens von ihr bekommst; ein Drittel bei Künstlern, Schriftstellern und Journalisten.
Die Feststellung, die niemand will: Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit ist keine vierte Kategorie zum Ankreuzen. Sie ist das Ergebnis einer Prüfung, meist durch die Deutsche Rentenversicherung nach § 7a SGB IV, dass dein Arbeitsalltag wie eine Anstellung aussieht: feste Zeiten, ein Platz im Team, Weisungen zu Inhalt und Ablauf, ein einziger Auftraggeber, kein eigenes Risiko. Mit dem kostenlosen Scheinselbstständigkeits-Test von 9am prüfst du dein eigenes Setup in ein paar Minuten, bevor die Compliance-Abteilung deines Kunden es für dich macht.
Wie viele Freelancer es gibt, und wer sie sind
Die ehrliche Antwort: Niemand zählt „Freelancer". Deutschland zählt Selbstständige und darunter die Solo-Selbstständigen.
- 3,6 Millionen Selbstständige (inklusive mithelfende Familienangehörige) im 2. Quartal 2026, minus 1,6 Prozent zum Vorjahr (Destatis).
- Rund 1,85 Millionen Solo-Selbstständige im Jahr 2024, etwa die Hälfte aller Selbstständigen, nach vorläufigen Destatis-Daten, aufbereitet von sozialpolitik-aktuell.
- 3,5 Prozent aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 waren 2025 solo-selbstständig (Destatis). Am höchsten ist der Anteil bei den 55- bis 64-Jährigen mit 5,2 Prozent, am niedrigsten bei den 15- bis 24-Jährigen mit 1,1 Prozent. Freelancing ist in Deutschland kein Schritt für Berufsanfänger.
- 1.485.000 selbstständige Freiberufler zu Jahresbeginn 2024, nach IFB-Zahlen für den BFB, berichtet im November 2024. Einen neueren amtlichen Stichtag haben wir im September 2026 nicht gefunden.
Die Solo-Selbstständigen sind das, was einer Freelancer-Zählung am nächsten kommt. Und selbst da ist der Kioskbesitzer ohne Personal mit drin.
Gig-Worker, Plattformbeschäftigter, Freelancer
Diese drei Wörter sind keine Synonyme, und seit der EU-Plattformrichtlinie haben sie feste Bedeutungen. Die Richtlinie (EU) 2024/2831 definiert eine „digitale Arbeitsplattform" als Dienst, der zumindest teilweise aus der Ferne erbracht wird, auf Anfrage eines Nutzers, der als wesentlichen Bestandteil die Organisation von Arbeit umfasst, die von Einzelpersonen geleistet wird, und, das entscheidende vierte Element, automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme einsetzt. Eine „Person, die Plattformarbeit leistet", ist jeder, der über so eine Plattform arbeitet, egal was im Vertrag steht. Ein „Plattformbeschäftigter" ist nur, wer ein Arbeitsverhältnis mit der Plattform hat oder als solches gilt.
Übersetzt: Ein Freelancer, der auf einer Jobbörse ein Sechs-Monats-Projekt findet, ist kein Gig-Worker. Gig-Arbeit ist ein Vertriebskanal mit algorithmischer Steuerung, und genau diese Steuerung löst die Beschäftigungsvermutung nach Artikel 5 aus. Eine schlichte Jobbörse, die Projekte listet und weder Arbeit zuteilt noch Sätze festlegt noch die Ausführung überwacht, passt nicht in die Definition. Deshalb liegt 9am außerhalb des Anwendungsbereichs. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen; was sich dadurch ändert, steht in unserem Artikel zur EU-Plattformarbeit-Richtlinie.
Das internationale Vokabular
Arbeitsstatistiker haben ihre eigenen Wörter. Die ICSE-18-Klassifikation der ILO (beschlossen 2018, Handbuch Stand 2023) nennt jemanden, der ein nicht eingetragenes Unternehmen allein und ohne regelmäßige Beschäftigte betreibt, „own-account worker": der statistische Zwilling des Solo-Selbstständigen. Der dritte Begriff ist der spannende. Ein „dependent contractor" hat vertragliche Vereinbarungen kommerzieller Art, aber keinen Arbeitsvertrag, um Leistungen für oder über eine andere wirtschaftliche Einheit zu erbringen, und hängt von ihr bei Arbeit, Einkommen oder Marktzugang ab. Das ist ein Freelancer mit einem dominanten Kunden, genau das, was § 12a TVG arbeitnehmerähnlich nennt. Zwei Systeme, ein Muster.
In den USA ist „independent contractor" ein Steuerbegriff mit ähnlichem Kontrolltest, aber ohne Statusfeststellung. Wenn ein US-Kunde dich als 1099 contractor führt, sagt das über deinen Status in Deutschland nichts.
Fractional und Interim: Preismodelle, keine Kategorien
„Fractional CMO" und „Interim Manager" sind Senioritäts- und Preismodelle. Eine Fractional-Führungskraft arbeitet dauerhaft in Teilzeit für mehrere Unternehmen; ein Interim Manager besetzt eine Rolle für einen definierten Zeitraum, oft über eine Agentur. Im deutschen Recht ändert keines der Etiketten etwas. Ein Fractional CMO ist ein Freelancer, dessen Einsatz lang und flach ist statt kurz und tief, und das macht die Scheinselbstständigkeitsfrage drängender, nicht harmloser, denn Dauer und Eingliederung gehören zu den Indizien der Prüfer.
Österreich und die Schweiz, kurz
Österreich sortiert dieselbe Person danach, ob die Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung braucht. Freelancer, deren Arbeit keine braucht, sind „Neue Selbständige" nach GSVG, bei der SVS versichert, sobald das Jahreseinkommen 6.613,20 Euro (2026) überschreitet, meldepflichtig innerhalb eines Monats nach Beginn (USP.gv.at). In der Schweiz erklärt sich niemand selbst für selbstständig: Die Ausgleichskasse entscheidet, ob sie dir das glaubt. Deutschland streitet über die Steuerkategorie, Österreich über die Versicherungsgrenze, die Schweiz darüber, ob du überhaupt selbstständig bist.
Was sich 2026 bewegt
Der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums für eine „neue Selbstständigkeit" ist im Frühjahr 2026 durchgesickert und hängt seitdem fest; als frühester Starttermin wird 2028 diskutiert. An den drei Sortierungen oben hat sich nichts geändert. Unsere Analyse zum Referentenentwurf der Statusreform bleibt dran.
Was du am Montag machst
- Schreib deine drei Antworten auf. Steuer: freiberuflich oder gewerblich, wie das Finanzamt entschieden hat. Sozialversicherung: selbstständig. Arbeitsrecht: nichts davon, oder arbeitnehmerähnlich, wenn ein Kunde mehr als die Hälfte zahlt.
- Mach den Scheinselbstständigkeits-Test für deinen größten Kunden. Zehn Minuten.
- Prüf deine Einkommensverteilung. Ein Kunde über 50 Prozent (ein Drittel bei kreativer Arbeit) bringt dich ins Gebiet von § 12a TVG.
- Hör auf, „Freelancer" in Verträge zu schreiben, als würde das etwas regeln. Beschreib stattdessen Leistung, Ergebnis und deine Unabhängigkeit.
- Noch am Überlegen, ob du startest? Unsere Checkliste Freelancer werden macht aus den Definitionen Schritte.
Ist die Kategorie geklärt, kommt die nächste Frage: Woher kommen die Kunden? Ein kostenloses 9am-Profil bringt dich vor Unternehmen im DACH-Raum, die Selbstständige beauftragen, und die 9am-Jobsuche holt Projekte von über 100 Jobbörsen an einen Ort.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Praktiker und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.