Ein Vertrag, auf dem „Freelancer“ steht, schützt niemanden. Nach § 7 SGB IV schaut die Deutsche Rentenversicherung darauf, ob jemand nach Weisungen arbeitet und in deine Organisation eingegliedert ist. Lautet die Antwort ja, schuldet dein Unternehmen die Beiträge, nicht der Freelancer. Die Nachforderung reicht vier Jahre zurück, bei Vorsatz dreißig, dazu 1 % Säumniszuschlag pro Monat, und das gezahlte Honorar gilt als Nettolohn und wird hochgerechnet. Der eine Hebel, der das deckelt, ist das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, gestellt innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn. Es ist kostenlos und dauert im Schnitt drei Monate.
Die meisten Unternehmen laufen an derselben Stelle auf. Sie lassen sich einen wasserdichten Freelancer-Vertrag schreiben, unterschreiben ihn und halten die Sache für erledigt. Der Vertrag ist ein Indiz, kein Schutz. Wenn die Rentenversicherung prüft, liest sie, was zwischen euch tatsächlich passiert ist. Sieht das nach Beschäftigung aus, ändert die Überschrift auf Seite eins nichts. Dieser Text ist für die Menschen, die solche Verträge unterschreiben: HR, Einkauf und Gründerinnen und Gründer, die beides gleichzeitig machen.
Was den Status wirklich entscheidet
§ 7 Abs. 1 SGB IV definiert Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit und nennt zwei Anhaltspunkte: Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Mehr steht da nicht. Alles andere, die Rechnung, die Gewerbeanmeldung, die anderen Kunden des Freelancers, sind Indizien, die auf diese beiden Fragen einzahlen.
Die Eingliederung ist der Punkt, an dem Unternehmen verlieren. Eine Zeile im Orgchart, feste Kernarbeitszeiten, ein Firmenlaptop mit eurem SSO, das Daily als Pflicht statt als Angebot: Jede dieser Tatsachen kann ein Prüfer benennen. Keine ist für sich tödlich. Zusammen beschreiben sie einen Angestellten.
Staatssekretärin Lilian Tschan aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Anspruch auf der Freelance Unlocked 2026 klar formuliert:
„Es muss aber eben allen Beteiligten vorher so weit wie möglich klar sein, welche Rechte und Pflichten sich aus einem Vertragsverhältnis ergeben.“ (Lilian Tschan)
Wenn ihr auch in Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden beauftragt: Unser DACH-Vergleich zeigt, wo jedes dieser Länder die Grenze zieht.
Das Verfahren, das dein Risiko deckelt
Nach § 7a SGB IV kann jede Vertragspartei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine verbindliche Entscheidung über den Status beantragen. Die DRV schreibt, dass das Verfahren kostenfrei ist und im Durchschnitt drei Monate dauert, Antrag über Formular V0027.
Das Detail, das in eure Prozessbeschreibung gehört, ist das Timing. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und stellt die DRV danach Beschäftigung fest, beginnt die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung statt am ersten Tag, sofern die beschäftigte Person zustimmt und in der Zwischenzeit vergleichbar abgesichert war. Fällig werden die Beiträge erst, wenn die Entscheidung unanfechtbar ist, und Widerspruch wie Klage haben aufschiebende Wirkung. Antrag im ersten Monat heißt: Der schlimmste Fall ist eine Korrektur nach vorn. Antrag im dritten Jahr oder nie heißt: Der schlimmste Fall ist rückwirkend.
Zwei Einschränkungen. Die Entscheidung bindet nur das Sozialversicherungsrecht, Finanzamt und Arbeitsgericht urteilen eigenständig. Und sie ist kein Stempel: Ist das Ganze Beschäftigung, sagt euch das Verfahren das schriftlich. Genau dafür ist es da.
Was es kostet, wenn es schiefgeht
Das Risiko liegt bei deinem Unternehmen, nicht beim Freelancer. Vier Posten stapeln sich:
Beitragsnachforderung. § 25 SGB IV setzt für Beitragsansprüche vier Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres an, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen dreißig Jahre.
Die Hochrechnung. § 14 Abs. 2 SGB IV bestimmt: Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Steuern und Beiträge nicht gezahlt worden, „gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart“. Das bereits überwiesene Honorar zählt also als Auszahlungsbetrag, und die Bemessungsgrundlage liegt höher als das, was euer Konto verlassen hat. Diese Mechanik macht aus einer überraschenden Rechnung eine schmerzhafte.
Säumniszuschläge. § 24 SGB IV legt 1 % des rückständigen, auf 50 € abgerundeten Betrags für jeden angefangenen Monat obendrauf. Über vier Prüfjahre summiert sich das leise.
Strafrecht. § 266a StGB stellt das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen unter Strafe: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre. Die Norm erlaubt dem Gericht aber auch, von Strafe abzusehen, wenn der Arbeitgeber der Einzugsstelle die Höhe rechtzeitig mitteilt und darlegt, warum er nicht zahlen konnte. Ein Grund, früh selbst zu melden statt zu hoffen.
Tschan hat nicht beschönigt, wie das geltende Recht angewendet wird:
„Es gibt ja Statusverfahren, die sozusagen negativ ausgehen und wo dann Rückforderungen gestellt werden, die auch nach jetziger Rechtslage völlig zu Recht gestellt werden, muss man sagen.“ (Lilian Tschan)
Das Doku-Set
Geh davon aus, dass die Prüfung in drei Jahren kommt und die Projektleitung längst weg ist. Was bleibt, ist eure Akte. Pro Freelancer gehören hinein:
- Der unterschriebene Vertrag und jeder Einzelauftrag dazu, mit Leistung und Abnahmekriterien.
- Rechnungen, die Sätze, Ergebnisse oder Meilensteine zeigen, nicht monatliche Anwesenheit.
- Belege, dass die Person für andere arbeitet: eigene Website, Referenzen, eigene Werbung.
- Belege für unternehmenstypische Kosten: eigene Hardware, Softwarelizenzen, Versicherungen, Reisen.
- Nachweise für die Freiheiten aus dem Vertrag: ein abgelehnter Auftrag, ein selbst gesetzter Zeitplan, Arbeit vom eigenen Ort aus.
- Die Entscheidung nach § 7a oder eine datierte Notiz, warum ihr keine gebraucht habt.
Ob ihr über einen Werkvertrag mit Abnahme oder einen Dienstvertrag beauftragt, ändert den Inhalt dieser Akte. Der Unterschied steht in Werkvertrag oder Dienstvertrag.
Vertrag: was rein muss, was raus muss
Beschreibt das Ergebnis, nicht die Arbeitszeit: eine Leistung, eine Abnahme, ein Preis dafür. Streicht Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen aus Arbeitsvertragsvorlagen, Exklusivität, die Berichtspflicht an eine namentlich genannte Führungskraft und jede Klausel, die ohne Projektgrund Anwesenheit zu festen Zeiten verlangt. Erlaubt eine qualifizierte Vertretung mit eurer Zustimmung, statt Delegation komplett zu verbieten. Wenn Compliance wirklich euer Gerät verlangt, schreibt auf, warum.
Sonderfall Lehrkräfte
Wer Dozentinnen, Trainer oder Kursleitungen beauftragt, hat mit § 127 SGB IV einen Kalendereintrag. Für Lehrtätigkeiten tritt die Versicherungspflicht nicht vor dem 1. Januar 2028 ein, wenn beide Seiten bei Vertragsschluss übereinstimmend von Selbstständigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft zustimmt. Das kauft Zeit zum Umbauen, und es läuft aus. Die Mechanik steht in unserem Beitrag zur Verlängerung von § 127 SGB IV.
Wo die Reform steht
Die Regierung hat versprochen, die Statusregeln neu zu schreiben. Tschan hat die Richtung auf der Freelance Unlocked 2026 bestätigt:
„Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, wir wollen Klarheit schaffen, wir wollen, dass Selbständige und eben auch die Auftraggeberseite genau weiß, zu welchen Rahmenbedingungen Selbständigkeit möglich und machbar ist.“ (Lilian Tschan)
Aus dem im März 2026 geleakten Entwurf ist kein Gesetz geworden. Am 5. September 2026 gab es weder einen Kabinettsbeschluss noch einen offiziell veröffentlichten Text, und der früheste Termin, den irgendjemand nennt, ist 2028. Was im Leak steht und was er kosten würde, steht in unserer Analyse des Referentenentwurfs.
Silke Becker, Director Legal & Compliance beim Personaldienstleister Etengo, sitzt auf der Auftraggeberseite genau dieser Verträge. Ihr Urteil über den Entwurf fiel deutlich aus:
„Wir haben eine völlig neue Rechtsfigur, die nur für Sozialversicherungsrecht gilt. Das ist für einen Praktiker wie mich eine Katastrophe.“ (Silke Becker)
Ihr zweiter Einwand beschreibt Papierkram im Unternehmen, nicht beim Freelancer:
„Dann denkt man, klasse, ich stelle meine Rechnung. Der Auftraggeber, der das ja abführen muss, hat den dann in seinen Büchern, führt für den die Sozialversicherungsbeiträge ab, dann kommt das Finanzamt und sagt: Oh, wo ist die Lohnsteuer?“ (Silke Becker)
Ein Status, der nur die Sozialversicherung klärt, lässt die Steuerfrage offen, und die landet beim Unternehmen. Nichts in der Pipeline ändert, was ihr 2026 tun solltet. Alles darin spricht für eine saubere Akte.
Was du am Montag tust
- Liste alle aktiven Freelancer mit dem Datum des Vertragsbeginns. Wer vor weniger als einem Monat gestartet ist, liegt noch im Fenster für § 7a. Für alle anderen zählt die Dokumentation.
- Mach den kostenlosen Scheinselbstständigkeits-Test für eure zwei riskantesten Beauftragungen. Er stellt die Fragen, die auch ein Prüfer stellt. Längste Laufzeit, größter Umsatzanteil bei der Person, tiefste Einbindung ins Team: da anfangen.
- Räum diese Woche die Eingliederungssignale ab. Freelancer raus aus dem internen Orgchart, raus aus Pflichtmeetings, raus aus Urlaubs- und Anwesenheitslisten. Billige Änderungen, die eine Prüfung überstehen.
- Leg pro Freelancer einen Compliance-Ordner an mit den sechs Punkten oben, verantwortet vom Einkauf statt von der Projektleitung, die vielleicht wechselt.
- Entscheidet eure § 7a-Linie. Eine einfache Regel reicht: Jede Beauftragung, die länger als sechs Monate laufen oder ein festgelegtes Budget überschreiten soll, geht im ersten Monat zur Clearingstelle.
Einmal pro Beauftragung ist das Handarbeit. Als Standardschritt ist es ein Prozess. Die Unternehmensseite von 9am bündelt Scheinselbstständigkeits-Test, Compliance-E-Learning und rechtssichere Freelancer-Verträge an einem Ort, dazu provisionsfreie Suche in der DACH-Region. Und wenn ihr zum ersten Mal ein gemischtes Team aus Festangestellten und Externen baut: Die organisatorische Seite steht in unserem Beitrag zur Hybrid Workforce.
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage aus der Praxis ein und ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung zu euren konkreten Verträgen.
Freelance Unlocked wird von 9am gemeinsam mit Uplink und freelancermap organisiert. Dieser Artikel greift die Sessions von Lilian Tschan und des Expertenpanels zur Reform der Scheinselbstständigkeit bei Freelance Unlocked 2026 auf. Die ganzen Vorträge findest du oben im Video: freelanceunlocked.com.